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Photovoltaikanlage als Kleinunternehmer

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    Photovoltaikanlage als Kleinunternehmer

    Hallo
    Welche Angaben muss ich als Kleinunternehmer (Betrieb einer Photovoltaikanlage) angeben?
    Wo genau soltten die Angaben erklärt werden?
    Danke

    #2
    Fragebogen steuerliche Ertfassung?
    Einkommensteuer?
    Umsatzsteuer?

    Welches Jahr?
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Für das Jahr 2022
      Einkommenssteuer,
      als Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreit

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        #4
        Wenn die PV Anlage kleiner als 30kWp ist (bei einem Einfamilienhaus, ansonsten 15 kWp pro Wohnung) sind die Einkünfte aus der Anlage ab 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei und brauchen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angeführt werden. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Abgabe der EÜR.

        Sicherheitshalber können aber auch die Einkünfte in der Anlage G mit NULL erklärt werden unter Hinweis auf die Steuerbefreiung.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 24.05.2023, 15:51. Grund: dicke Finger :-)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Vielen Dank, das macht alles leichter

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