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Versteuerung Hausverkauf

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    Versteuerung Hausverkauf

    Tach allerseits,

    nachdem meine Frau kürzlich verstorben ist, verkaufe ich unser gemeinsames Haus. Das war so abgesprochen.

    Einen größeren Teil des Erlöses gebe ich an meine beiden Töchter zu gleichen Teilen als Voraberbe.

    Was ist zu versteuern, der Erlös aus dem VK oder die Erträge aus dem Erlös ?

    Gruß Achim

    #2
    Was das mit Elster zu tun haben soll, weiß der Geier. Besprich das bitte mit Deinem steuerlichen Berater, dem Du dann auch die genauen Erbfolgen darlegen kannst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Die Erträge können z. B. Zinseinkünfte sein, die sowieso, Ob der Verkaufserlös einkommensteuerpflichtig ist, hängt bei Privatvermögen davon ab, wie lange das Haus im Eigentum war und ob es zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder vermietet wurde. Erbschaftsteuer ist noch mal was anderes,

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        #4
        Mich irritiert, dass die Töchter nicht Miterbe des Hauses geworden sind. Da fehlt noch jede Menge Sachverhalt und hat wie gesagt mit Elster nichts zu tun.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Mich irritiert, dass die Toechter nicht Miterbe des Hauses geworden sind.
          Picard777 Ich nehme mal an, dass der Erbschaft ein sog. Berliner Testament zugrunde lag.

          Was ist zu versteuern?
          hjhkl43 ueber welche Steuer sprechen wir hier? Erbschaftssteuer oder Einkommensteuer?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Mich irritiert, dass die Töchter nicht Miterbe des Hauses geworden sind.
            Warum ? Eheleute setzen sich häufig gegenseitig als Alleinerben ein. Dann haben die Töchter nur Anspruch auf den Pflichtteil.

            Da der größere Teil des Erlöses an die Töchter verschenkt werden soll, dürften die Pflichtteilsansprüche erfüllt werden.

            Bei Steuerfreibeträgen von je 400.000 € bei der Schenkungssteuer würde da nur bei einem sehr wertvollen Objekt Schenkungsteuer anfallen.

            Alles kein Elster-Thema, auch wenn man inzwischen die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung in Mein ELSTER erstellen kann.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das Haus ist seit 1964 (Eltern) im Privateigentum u. wird allein genutzt.
              Die Töchter wohnen jeweils in anderen Städten u. wollen ihre Lebenskreise nicht verlassen, sind de facto nicht an dem Objekt interessiert.
              Testamentarisch ist alles schon seit langem geregelt (Berliner Testament). Auf Pflichtteilsansprüche haben beide Töchter notariell beurkundet verzichtet.
              Grund: Schutz des jeweils hinterbliebenen Elternteils.
              Da ich jetzt übriggeblieben bin u. keine Not leide, honoriere ich das Verständnis meiner "Damen" u. gebe vorab mit der berühmten "warmen Hand".
              Rest folgt nach meinem Abgang.

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                #8
                Da ich jetzt übriggeblieben bin u. keine Not leide, honoriere ich das Verständnis meiner "Damen" u. gebe vorab mit der berühmten "warmen Hand".
                Rest folgt nach meinem Abgang.
                Das ist ja alles in Ordnung, aber es fehlt jeglicher Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ihr habt ja alle recht, aber ich wollte die hier versammelten Experten nur mal kurz zu Rate ziehen, bevor ich ein größeres Rad drehe !
                  Selbstverständlich werde ich Niemanden mehr in diesem edlen Forum belästigen.

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                    #10
                    Das hat nichts mit edel oder unedel zu tun, sondern mit den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes.

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                      #11
                      Zur Kenntnis genommen !

                      Ich bezweifle stark, dass eine kurze Antwort, ob Erlös oder Ertrag besteuert wird, gleich eine Steuerberatung ist.
                      Zuletzt geändert von hjhkl43; 25.05.2023, 14:58.

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                        #12
                        hjhkl43 l Eine Versteuerung privater Veräußerungsgeschäfte erfolgt bei Grundvermögen nur wenn bei dem Objekt zwischen Erwerb und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
                        Sollte hier also kein problem darstellen. In der Einkommensteuererklärung musst du daher hierzu keine Angaben machen.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                          #13
                          Beamtenschweiß

                          Klasse, endlich ein Forumsmitglied, dass die eingangs gestellte Frage sinnvoll beeantwortet hat !
                          Ich danke sehr!

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                            #14
                            ... endlich ein Forumsmitglied, dass die eingangs gestellte Frage sinnvoll beeantwortet hat !
                            Was heißt endlich ? Bereits Kloebi hatte im Beitrag '#3 die Fragen dem Grunde nach zutreffend beantwortet.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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