Zitat von eugenkss
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Aber angenommen, die Nestle-Aktien lagen bei einem deutschen Broker, dann werden in der Steuerbescheinigung die Divenden als Erträge und die anrechenbare schweizer Quellensteuer ausgewiesen. Ich sehe kein Wahlrecht, Steuerbescheinigungen selektiv anzugeben (sonst erkläre ich demnächst nur noch die einbehaltene Abgeltungssteuer und lasse die Erträge weg). Wenn die anrechenbaren ausl. Steuern erklärt werden, sind dann halt auch die Dividenden in Zeile 7 zu erklären. Das ergibt sich wie gesagt schon konkludent daraus, dass die anrechenbare Steuern sich auf Erträge lt. 7 bis 25 beziehen.
Insofern sehe ich immer noch nicht, was an "Sie haben in 2022 einen Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gestellt.
Die im Antrag bezeichneten Kapitalerträge sind in der Einkommensteuer anzugeben." falsch sein soll.
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