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Zusammenveranlagung (Ehegeattensplitting) Wohnsitz Deutschland / Ausland

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    Zusammenveranlagung (Ehegeattensplitting) Wohnsitz Deutschland / Ausland

    Hallo,

    ich frage mich ob die Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) bei Wohnsitz in Deutschland immer angewendet werden kann auch wenn sich
    der gewöhnliche Aufenthalt (länger als 183 Tage) in einem nicht EU-Drittland befindet.

    Man findet dazu unterschiedliche Quellen. Viele Artikel im Internet gehen davon aus, dass man mindestens 183 Tage in Deutschland verbracht haben muss um
    eine Zusammenveranlagung durchführen zu könnnen.

    Im Gesetz § 26 EStG steht jedoch als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung die unbeschränkte Steuerpflicht.
    Unbeschränkt steuerpflichtig ist man gem § 1 EStG auch, wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat.

    Könnte man dann nicht 3 Monate am Deutschen Wohnsitz und 9 Monate in einem ausländischen
    Wohnsitz bleiben und sich trotzdem in Deutschland Zusammenveranlagen?

    #2
    Dies sind Fragen zum Steuerrecht, welche hier grundsätzlich hier nicht beantwortet werden können/dürfen.

    Aber du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet.
    - Wohnsitz in Deutschland
    - nicht dauernd getrennt lebend
    - verheiratet / verpartnert

    Es steht nirgends, wie lange diese Voraussetzungen im Kalenderjahr erfüllt sein müssen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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