Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann etwas mit meinem Problem anfangen.
Ich arbeite seit April 2022 freiberuflich und stelle Rechnungen mit MwSt. Aus Unwissenheit habe ich die Vorsteuer in 2022 nicht abgeführt. Anfang 2023, nachdem ich erfahren, dass ich dazu verpflichtet gewesen wäre. Deswegen habe ich dann schnellstmöglich die Einkommensteuer abgegeben und im April dann auch den Steuerbescheid erhalten. In der Annahme, dass damit ja alles beinhaltet ist und somit abgegolten, habe ich nichts weiter unternommen. Jetzt habe ich vom F-Amt ein Schreiben bekommen, die die 4 Quartale für 2022 nachzureichen. Habe ich dann gemacht (Quartal 1 in 2022 war ich aber noch angestellt, hat das Finanzamt einfach ignoriert).
Und jetzt kam ein Schreiben, dass für die 4 Quartale für 2022 jeweils eine geschätzte Vorsteuer pro Quartal abgebucht wird, d.h. 4 x knapp 400 Euro in einer Abbuchung.
Meine Frage: Ist das jetzt nicht doppelt durchgeführt, weil doch die Einkommensteuer vom F-Amt schon längst bearbeitet ist? Was sollte ich tun. Einfach alles laufen lassen und nächstes jahr in die Steuer mit aufnehmen?
Wäre für Tipps dankbar.
ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann etwas mit meinem Problem anfangen.
Ich arbeite seit April 2022 freiberuflich und stelle Rechnungen mit MwSt. Aus Unwissenheit habe ich die Vorsteuer in 2022 nicht abgeführt. Anfang 2023, nachdem ich erfahren, dass ich dazu verpflichtet gewesen wäre. Deswegen habe ich dann schnellstmöglich die Einkommensteuer abgegeben und im April dann auch den Steuerbescheid erhalten. In der Annahme, dass damit ja alles beinhaltet ist und somit abgegolten, habe ich nichts weiter unternommen. Jetzt habe ich vom F-Amt ein Schreiben bekommen, die die 4 Quartale für 2022 nachzureichen. Habe ich dann gemacht (Quartal 1 in 2022 war ich aber noch angestellt, hat das Finanzamt einfach ignoriert).
Und jetzt kam ein Schreiben, dass für die 4 Quartale für 2022 jeweils eine geschätzte Vorsteuer pro Quartal abgebucht wird, d.h. 4 x knapp 400 Euro in einer Abbuchung.
Meine Frage: Ist das jetzt nicht doppelt durchgeführt, weil doch die Einkommensteuer vom F-Amt schon längst bearbeitet ist? Was sollte ich tun. Einfach alles laufen lassen und nächstes jahr in die Steuer mit aufnehmen?
Wäre für Tipps dankbar.
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