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Umsatzsteuer-Vorauszahlung wird doppelt berechnet?

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    Umsatzsteuer-Vorauszahlung wird doppelt berechnet?

    Hallo,

    ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann etwas mit meinem Problem anfangen.

    Ich arbeite seit April 2022 freiberuflich und stelle Rechnungen mit MwSt. Aus Unwissenheit habe ich die Vorsteuer in 2022 nicht abgeführt. Anfang 2023, nachdem ich erfahren, dass ich dazu verpflichtet gewesen wäre. Deswegen habe ich dann schnellstmöglich die Einkommensteuer abgegeben und im April dann auch den Steuerbescheid erhalten. In der Annahme, dass damit ja alles beinhaltet ist und somit abgegolten, habe ich nichts weiter unternommen. Jetzt habe ich vom F-Amt ein Schreiben bekommen, die die 4 Quartale für 2022 nachzureichen. Habe ich dann gemacht (Quartal 1 in 2022 war ich aber noch angestellt, hat das Finanzamt einfach ignoriert).

    Und jetzt kam ein Schreiben, dass für die 4 Quartale für 2022 jeweils eine geschätzte Vorsteuer pro Quartal abgebucht wird, d.h. 4 x knapp 400 Euro in einer Abbuchung.
    Meine Frage: Ist das jetzt nicht doppelt durchgeführt, weil doch die Einkommensteuer vom F-Amt schon längst bearbeitet ist? Was sollte ich tun. Einfach alles laufen lassen und nächstes jahr in die Steuer mit aufnehmen?

    Wäre für Tipps dankbar.

    #2
    Du kannst das Ganze mit einer Umsatzsteuerjahreserklärung 2022 statt vier Voranmeldungen korrigieren. Einkommen- und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Sachen.

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      #3
      Zitat von mimm Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Aus Unwissenheit habe ich die Vorsteuer in 2022 nicht abgeführt.
      Die "Vorsteuer" kann man nicht abführen. Du meinst die Umsatzsteuer, die Du in Deinen Ausgangsrechnungen ausgewiesen hast. "Vorsteuer" ist die Umsatzsteuer anderer Unternehmer, die Dir Rechnungen für Deinen betrieblichen Bedarf geschickt haben und die Du bezahlt hast. Die Umsatzsteuer, die Du dem Finanzamt zahlen musst, errechnet sich (grob betrachtet) aus der Differenz der von Dir berechneten Umsatzsteuer und der Vorsteuer (kann also auch negativ sein).

      Die von Dir an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer ist im Jahr der Jahr der Zahlung Betriebsausgabe in Deiner EÜ-Rechnung.

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        #4
        Danke für die Ausführungen. Ich weiß, dass die MwSt. gegeneinander verrechnet wird. Ich bin aber davon ausgegangen, dass dies in der Einkommensteuererklärung implizit gegeneinander verrechnet wird und dann als Endergebnis die Einkommensteuer entwedereine eine Zahlung oder eine Erstattung ergibt. Aber anscheinend trennt das F-Amt beides voneinander. Ich frage mich dann nur, warum gezahlte und erhalte MwSt. in der Einkommensteuer mit aufgelistet wird.

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          #5
          Weil Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (= vereinfachte Gewinnermittlung anstatt der Bilanz) abgibst, bei der -vereinfacht gesagt- im Jahr X alle Einnahmen und Ausgaben, die im Jahr X erfolgten egal für welches Jahr angesetzt werden. Dass sich über die Jahre gesehen häufig ausgleicht, ist klar, ist aber nicht bei Jedem so.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von mimm Beitrag anzeigen
            Ich frage mich dann nur, warum gezahlte und erhalte MwSt. in der Einkommensteuer mit aufgelistet wird.
            Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt sind und mit verschiedenen Formularen zu erklären sind.

            Die Umsatzsteuer ist allerdings eine betriebliche Steuer. Deshalb haben Zahlungsflüsse bei der Umsatzsteuer Einfluss auf den betrieblichen Gewinn und sind in der Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erfassen: Auf der Einnahmeseite die Umsatzsteuer, die der Betrieb von seinen Kunden oder vom Finanzamt (als Umsatzsteuererstattung) erhalten hat, auf der Ausgabeseite die Umsatzsteuer, die der Betrieb an andere Unternehmer (Vorsteuer) oder an das Finanzamt aufgrund der Umsatzsteuererklärung gezahlt hat. Das gehört zur Gewinnermittlung hat aber nichts mit der Umsatzsteuererklärung zu tun.

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              #7
              [QUOTE=Telepeter;n427954]

              Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt sind und mit verschiedenen Formularen zu erklären sind.

              Das ist, was mir nicht klar war. Ämter haben nunmal ihre eigene Vorgehensweise und Logik. Jetzt habe ich es kapiert. Danke!

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                #8
                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt sind und mit verschiedenen Formularen zu erklären sind.
                Das ist, was mir nicht klar war. Ämter haben nunmal ihre eigene Vorgehensweise und Logik. Jetzt habe ich es kapiert. Danke!

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