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Energiepauschale und Elternzeit OHNE Elterngeld

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    #16
    Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und der Bezug von LErsL wird einem aktiven Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt.
    Ohne Elterngeld besteht somit kein Anspruch auf die EPP1.

    Siehe auch Punkt 2 der FAQ zur EPP:
    https://www.bundesfinanzministerium....pauschale.html
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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