Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und der Bezug von LErsL wird einem aktiven Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt.
Ohne Elterngeld besteht somit kein Anspruch auf die EPP1.
Siehe auch Punkt 2 der FAQ zur EPP:
Ohne Elterngeld besteht somit kein Anspruch auf die EPP1.
Siehe auch Punkt 2 der FAQ zur EPP:
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