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Wie vorgehen, wenn das Finanzamt eine berichtigte USt-Voranmeldung ignoriert?

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    Wie vorgehen, wenn das Finanzamt eine berichtigte USt-Voranmeldung ignoriert?

    Angenommen, ich habe für einen Anmeldungszeitraum den Betrag von 1000 Euro angemeldet.
    Daraufhin bucht das Finanzamt diese 1000 Euro von meinem Konto ab.

    Ein paar Tage später entdecke ich einen Fehler und gebe eine berichtigte Anmeldung in Höhe von 1020 Euro ab.
    Die erwartete Abbuchung der Differenz von 20 Euro unterbleibt aber.

    Was muß ich in solch einem Fall tun?
    Muß ich den Fehler in der Steuererklärung irgendwie korrigieren?
    Und insbesondere: was ist in der EÜR als "gezahlte Umsatzsteuer" anzugeben - die tatsächlich vom Konto abgebuchten 1000 Euro oder die zuletzt (berichtigten) angemeldeten 1020?

    #2
    In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung sind alle Umsätze und Vorsteuern des betreffenden Jahres zu erklären, unabhängig davon, ob oder wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben wurden. Einzig das Feld Vorauszahlungssoll hat einen Bezug zu den Voranmeldungen. Dort ist dann tatsächlich die Summe aus allen Anmeldungen anzugeben.
    Ich würde dann auch die Berichtigung dort mit reinnehmen. Wenn das Finanzamt anderer Meinung ist, dann wird es schon reagieren.

    ...

    Hab jetzt nochmal gegoogelt. Offenbar gelten inzwischen Beträge bis 25 Euro als Kleinbeträge. Eine berichtigte Festsetzung unterbleibt, wenn der Unterschied zuungunsten des Steuerpflichtigen weniger als 25 Euro beträgt. Also hat Deine Berichtigung gar nichts bewirkt. In dem Fall würde ich also die Berichtigung auch in der Jahreserklärung beim Vorauszahlungssoll nicht berücksichtigen.

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      #3
      Herzlichen Dank, lieber Elefant! :-)

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        #4
        In dem Fall würde ich also die Berichtigung auch in der Jahreserklärung beim Vorauszahlungssoll nicht berücksichtigen.
        Ich habe den berichtigten Betrag nun doch im Vorauszahlungssoll berücksichtigt, da ich im Gespräch mit meiner zuständigen Finanzbeamtin erfahren habe, daß beim FA dieser berichtigte Betrag gebucht ist. Durch die Korrektur ergab sich eine USt-Erklärung, die auf den Cent genau mit dem übereinstimmt, wovon das FA ausgeht, und so etwas freut natürlich alle Beteiligten.
        Ob mir das FA die Differenz noch abbucht, wird die Zukunft zeigen; ich schaue dem gelassen entgegen, der tatsächliche Betrag ist geringer als der oben beispielhaft genannte.
        Zuletzt geändert von Tillmann; 17.07.2023, 14:18.

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