Angenommen, ich habe für einen Anmeldungszeitraum den Betrag von 1000 Euro angemeldet.
Daraufhin bucht das Finanzamt diese 1000 Euro von meinem Konto ab.
Ein paar Tage später entdecke ich einen Fehler und gebe eine berichtigte Anmeldung in Höhe von 1020 Euro ab.
Die erwartete Abbuchung der Differenz von 20 Euro unterbleibt aber.
Was muß ich in solch einem Fall tun?
Muß ich den Fehler in der Steuererklärung irgendwie korrigieren?
Und insbesondere: was ist in der EÜR als "gezahlte Umsatzsteuer" anzugeben - die tatsächlich vom Konto abgebuchten 1000 Euro oder die zuletzt (berichtigten) angemeldeten 1020?
Daraufhin bucht das Finanzamt diese 1000 Euro von meinem Konto ab.
Ein paar Tage später entdecke ich einen Fehler und gebe eine berichtigte Anmeldung in Höhe von 1020 Euro ab.
Die erwartete Abbuchung der Differenz von 20 Euro unterbleibt aber.
Was muß ich in solch einem Fall tun?
Muß ich den Fehler in der Steuererklärung irgendwie korrigieren?
Und insbesondere: was ist in der EÜR als "gezahlte Umsatzsteuer" anzugeben - die tatsächlich vom Konto abgebuchten 1000 Euro oder die zuletzt (berichtigten) angemeldeten 1020?
Kommentar