Guten Tag,
ich habe ein Frage zu den Hortbetreungskosten.
Unser Sohn geht seit Sep22 in den Schulhort.
Leider haben wir, wg Personalmangels seitens der Stadt, bisher noch keine Kostenabrechung
erhalten.
Zu meiner Frage:
Kann ich, wenn wir nach Abgabe der Steuererkläung für 2022 eine Rechung für Sep-Dez22 erhalten und
diese dann 2023 bezahlen, die Kosten in der SE 2023 mit angegeben?
Vielen Dank
ich habe ein Frage zu den Hortbetreungskosten.
Unser Sohn geht seit Sep22 in den Schulhort.
Leider haben wir, wg Personalmangels seitens der Stadt, bisher noch keine Kostenabrechung
erhalten.
Zu meiner Frage:
Kann ich, wenn wir nach Abgabe der Steuererkläung für 2022 eine Rechung für Sep-Dez22 erhalten und
diese dann 2023 bezahlen, die Kosten in der SE 2023 mit angegeben?
Vielen Dank
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