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Abflussprinzip Betreuungskosten

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    Abflussprinzip Betreuungskosten

    Guten Tag,

    ich habe ein Frage zu den Hortbetreungskosten.
    Unser Sohn geht seit Sep22 in den Schulhort.
    Leider haben wir, wg Personalmangels seitens der Stadt, bisher noch keine Kostenabrechung
    erhalten.
    Zu meiner Frage:
    Kann ich, wenn wir nach Abgabe der Steuererkläung für 2022 eine Rechung für Sep-Dez22 erhalten und
    diese dann 2023 bezahlen, die Kosten in der SE 2023 mit angegeben?

    Vielen Dank

    #2
    Das ist jetzt zwar Steuerrecht, aber warum sollte das Abflussprinzip hier nicht gelten ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schön, eine Frage mit einer Gegenfrage beantwortet zu bekommen.
      Kann ich die Kosten von 2022, die aber erst 2023 bezahlt wurden, in der SE für 2023 geltet machen?

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        #4
        ... die aber erst 2023 bezahlt wurden, in der SE für 2023 geltet machen?
        Wir machen hier keine Steuerberatung. Siehe § 11 Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Interessant wird es, wenn das Kind im Abflussjahr das höchstmögliche Alter (14 Jahre) überschritten hätte, aber das ist zum Glück bei einem Hort eher nicht das Problem ;-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Danke, hatte ich schon gelesen und wollte nur sicher gehen, dass ich es verstanden habe.

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