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Verlustvortrag, Verlustrücktrag

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    Verlustvortrag, Verlustrücktrag

    Hallo alle zusammen,
    ich habe – zusammen mit dem Steuerbescheid für 2022 – vom Finanzamt einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2022" bekommen und bin mir nicht sicher, was ich damit machen muss.

    Ich habe nachgelesen, dass es Verlustvortrag und Verlustrücktrag gibt. Rücktrag nur auf 2 Jahre, Vortrag offenbar unbegrenzt bis die Verlustsumme ausgeglichen ist.
    Es handelt sich aber bei mir um Verluste aus Investmentverkäufen, also Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    1. Gibt es da diese Wahlmöglichkeit ebenfalls ?
    2. Wenn ja, könnte mir bitte mal jemand diese Elster-Hilfe erklären.


    Verlustabzug
    Zeile 7 und 8
    Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2021 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt? Dann haken Sie bitte in Zeile 7 das entsprechende Auswahlfeld an. Ergeben sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2022 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt das Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2021 und 2020 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden. Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, haken Sie bitte in Zeile 8 das entsprechende Auswahlfeld an. Das Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.

    Ich begreife nicht, wie ein Verlust im Veranlagungszeitraum 2022 gegen einen in 2021 vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag irgend etwas ausgleichen soll. Stehe auf dem Schlauch.

    3. Frage : Muss ich mit dem Bescheid über den festgestellten Verlustvortrag auf den 31.12.2022 noch dieses Jahr aktiv werden, obwohl der Steuerbescheid für 2022 ja schon ergangen ist ? ODER geschieht das zusammen mit der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2023 ? egal ob vor oder rück.
    4. WIE gehe ich vor ? Anlage Sonstiges, Zeile 7 bzw. 8 ? ODER Anlage KAP ODER Anlage KAP INV ? ?

    #2
    Aus welchem Formular stammt jetzt der zitierte Hilfetext (Zeile 7 und 8) ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      Aus Elster online Hilfe Anlage Sonstiges

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        #4
        Aus Elster online Hilfe Anlage Sonstiges
        Die ist für dich nicht relevant. Du hast Verluste aus Kapitalvermögen gemacht, die gesondert festgestellt wurden.

        Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen
        werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt.


        Du musst sehen, dass du 2023 Gewinne aus Kapitalvermögen erzielst und zwar möglichst um 1.000,00 € über den zum 31.12.2022 festgestellten Verlusten.

        Die Gewinne gibst du dann in der Steuererklärung für 2023 an, damit eine Verrechnung mit den Verlusten erfolgt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es ist mir klar, dass Verluste aus Kapitalvermögen nur durch Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden dürfen. Und zwar durch den Teil, der die Freibetragsgrenze von 1000 € übersteigt.
          Ich wüsste aber gerne, wie das geht. : Ich gebe in der Steuererklärung für 2023 etwaige Gewinne (ebenso Verluste) des aktuellen ! Jahres in der Anlage KAP INV an.
          WO aber schreibe ich den vom Finanzamt gesondert festgestellten Verlustvortrag auf den 31.12.2022 hin.
          Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt diesen Verlust für mich gespeichert hat und von sich aus berücksichtigt. Er muss irgendwo in der Steuererklärung für 2023 erscheinen.

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            #6
            Zitat von Elsa1 Beitrag anzeigen
            WO aber schreibe ich den vom Finanzamt gesondert festgestellten Verlustvortrag auf den 31.12.2022 hin.
            Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt diesen Verlust für mich gespeichert hat und von sich aus berücksichtigt. Er muss irgendwo in der Steuererklärung für 2023 erscheinen.
            Nirgendwo.
            Doch!
            Nein.

            Trotzdem empfiehlt es sich natürlich, den Bescheid dann zu kontrollieren, dass der vorgetragene Verlust berücksichtigt wurde.

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              #7
              Zitat von Elsa1 Beitrag anzeigen
              Es ist mir klar, dass Verluste aus Kapitalvermögen nur durch Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden dürfen.
              Innerhalb der Kapitaleinkünfte können Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden.

              Zitat von Elsa1 Beitrag anzeigen
              Und zwar durch den Teil, der die Freibetragsgrenze von 1000 € übersteigt.
              Das ist so nicht richtig. Verluste werden mit Gewinnen verrechnet. Der Freibetrag wird bei den gesamten Kapitaleinkünften berücksichtigt.

              Zitat von Elsa1 Beitrag anzeigen
              Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt diesen Verlust für mich gespeichert hat und von sich aus berücksichtigt.
              So ist es aber.

              Zitat von Elsa1 Beitrag anzeigen
              Er muss irgendwo in der Steuererklärung für 2023 erscheinen.
              Dafür gibt es kene Eintragungsmöglichkeit.

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                #8
                Da zunächst die Verluste verrechnet werden, wird der Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 € nur dann vollständig ausgeschöpft,

                wenn deine positiven Kapitaleinkünfte um mindestens 1.000,00 € höher sind als der aus 2022 vorgetragene Verlust.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank für eure Informationen. Ihr habt mir sehr geholfen.

                  Wie es aussieht, gibt es die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus Investmentfonds mit Gewinnen in der Zukunft erst seit 2021. Es gab eine Gesetzesänderung. Gut zu wissen.

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                    #10
                    Zitat von Elsa1 Beitrag anzeigen
                    Wie es aussieht, gibt es die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus Investmentfonds mit Gewinnen in der Zukunft erst seit 2021. Es gab eine Gesetzesänderung.
                    In dieser Allgemeinheit ist diese Aussage sicher falsch. Grundsätzlich besteht das aktuelle System der Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen seit 2009, mit wesentlichen Änderungen bei Investmentfonds 2018, die aber nicht die Verlustverrechnung, sondern im wesentlichen die Einführung von Teilfreistellungen und Vorabpauschalen betreffen, sowie recht frischen Änderungen bezüglich Totalverlusten und Termingeschäften.

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