Hallo alle zusammen,
ich habe – zusammen mit dem Steuerbescheid für 2022 – vom Finanzamt einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2022" bekommen und bin mir nicht sicher, was ich damit machen muss.
Ich habe nachgelesen, dass es Verlustvortrag und Verlustrücktrag gibt. Rücktrag nur auf 2 Jahre, Vortrag offenbar unbegrenzt bis die Verlustsumme ausgeglichen ist.
Es handelt sich aber bei mir um Verluste aus Investmentverkäufen, also Einkünfte aus Kapitalvermögen.
1. Gibt es da diese Wahlmöglichkeit ebenfalls ?
2. Wenn ja, könnte mir bitte mal jemand diese Elster-Hilfe erklären.
Verlustabzug
Zeile 7 und 8
Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2021 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt? Dann haken Sie bitte in Zeile 7 das entsprechende Auswahlfeld an. Ergeben sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2022 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt das Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2021 und 2020 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden. Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, haken Sie bitte in Zeile 8 das entsprechende Auswahlfeld an. Das Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.
Ich begreife nicht, wie ein Verlust im Veranlagungszeitraum 2022 gegen einen in 2021 vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag irgend etwas ausgleichen soll. Stehe auf dem Schlauch.
3. Frage : Muss ich mit dem Bescheid über den festgestellten Verlustvortrag auf den 31.12.2022 noch dieses Jahr aktiv werden, obwohl der Steuerbescheid für 2022 ja schon ergangen ist ? ODER geschieht das zusammen mit der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2023 ? egal ob vor oder rück.
4. WIE gehe ich vor ? Anlage Sonstiges, Zeile 7 bzw. 8 ? ODER Anlage KAP ODER Anlage KAP INV ? ?
ich habe – zusammen mit dem Steuerbescheid für 2022 – vom Finanzamt einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2022" bekommen und bin mir nicht sicher, was ich damit machen muss.
Ich habe nachgelesen, dass es Verlustvortrag und Verlustrücktrag gibt. Rücktrag nur auf 2 Jahre, Vortrag offenbar unbegrenzt bis die Verlustsumme ausgeglichen ist.
Es handelt sich aber bei mir um Verluste aus Investmentverkäufen, also Einkünfte aus Kapitalvermögen.
1. Gibt es da diese Wahlmöglichkeit ebenfalls ?
2. Wenn ja, könnte mir bitte mal jemand diese Elster-Hilfe erklären.
Verlustabzug
Zeile 7 und 8
Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2021 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt? Dann haken Sie bitte in Zeile 7 das entsprechende Auswahlfeld an. Ergeben sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2022 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt das Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2021 und 2020 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden. Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, haken Sie bitte in Zeile 8 das entsprechende Auswahlfeld an. Das Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.
Ich begreife nicht, wie ein Verlust im Veranlagungszeitraum 2022 gegen einen in 2021 vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag irgend etwas ausgleichen soll. Stehe auf dem Schlauch.
3. Frage : Muss ich mit dem Bescheid über den festgestellten Verlustvortrag auf den 31.12.2022 noch dieses Jahr aktiv werden, obwohl der Steuerbescheid für 2022 ja schon ergangen ist ? ODER geschieht das zusammen mit der nächsten Steuererklärung für das Jahr 2023 ? egal ob vor oder rück.
4. WIE gehe ich vor ? Anlage Sonstiges, Zeile 7 bzw. 8 ? ODER Anlage KAP ODER Anlage KAP INV ? ?
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