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EÜR Private Einlage und Privatentnahme

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    EÜR Private Einlage und Privatentnahme

    Hallo zusammen,
    brauche ein kurzes Feedback zu dem Thema EÜR und private Einlage und Privatentnahme.
    Bei dem Thema Fahrtkosten beim benutzen des privaten KFZ für das Gewerbe wurde ich schon fündig im Forum :-) Hier hatte ich auch immer die Fehlermeldung, weil dies ja auch als Einlage in der EÜR in Elster eingetragen werden muss.

    Jetzt habe ich noch 2 Fragen zum Thema Einlage und Entnahme. Da ich mit meinem Gewerbe fast keine Banktransaktionen habe, habe ich bis jetzt kein Firmenkonto. Am Anfang des Gewerbes habe ich 2 Rechnungen einmal eine Anschaffung (GWG) von meinem Privat Konto bezahlt. Die gebe ich ja als Betriebsausgabe in der EÜR an. Muss ich dies dann noch als Einlage Zeile 125 / 126 eintragen, weil ich es privat bezahlt habe?

    Und zuletzt, als Kassenanfangsbestand habe ich etwas von meinem Privaten Geld einbezahlt um Büromaterial zu kaufen. Gebe ich dies in der EÜR in Elster dann auch als Privateinlage an oder?

    Ich hoffe ich habe das Thema Privateinlage so richtig verstanden.:-)
    Danke für euer Feedback

    #2
    Zweimal ja, das sind alles auch Einlagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      ok, dann habe ich das doch richtig verstanden.
      Danke für dein schnelles Feedback.
      Liebe Grüße

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        #4
        Hallo, nur nochmal zu Absicherung, auch wenn ich Einzelgewerbetreibende bin muss ich das tun oder?
        Weil Pflicht ist es ja nicht das ich ein Firmenkonto haben muss. Dann spIelt es doch vielleicht gar keine Rolle ob ich die Rechnung von meinem Privatkonto bezahlt habe. Fliest ja nachher alles über die EÜR und die Anlage G in der Einkommensteuer zusammen, oder verstehe ich da was falsch?
        Danke nochmal
        Liebe Grüße

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          #5
          ... auch wenn ich Einzelgewerbetreibende bin muss ich das tun oder?
          Gerade, weil du Einzelgewerbetreibender bist, musst du die Einlagen und Entnahmen in der EÜR aufzeichnen.

          Auf den Gewinn haben die ja keinen Einfluss. Die Aufzeichnungen erlangen nur bei Geltendmachung

          von sonstigen Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € überhaupt Bedeutung. Lies einfach mal die Hilfe.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Super, danke dir.
            Ich habe jetzt unter 126 Einlagen einschliesslich Sach Leistungs und Nutzungseinlage erfasst:
            Die Fahrtkosten
            Bargeldeinlage für die Kasse
            und zusammengefasst eine Summe als Sacheinalge: GWG und diverse andere Sachen die eben wie Gewebeanmeldung, Materialien als Sacheinlage.
            Also in 3 Punkte zusammengefasst
            Oder muss das noch detaillierter sein?
            Danke

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              #7
              Also in 3 Punkte zusammengefasst Oder muss das noch detaillierter sein?
              Eigentlich muss man da überhaupt nicht ins Detail gehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ach so ok, dann trage ich einfach Einlage ein und den Gesamtbetrag aller Dinge oder?

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                  #9
                  Ach so ok, dann trage ich einfach Einlage ein und den Gesamtbetrag aller Dinge oder?
                  Du kannst es auch so stehen lassen, es gibt dazu keine Vorschriften.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Alles klar, danke nochmal für dein tolles Feedback

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