Hallo zusammen,
brauche ein kurzes Feedback zu dem Thema EÜR und private Einlage und Privatentnahme.
Bei dem Thema Fahrtkosten beim benutzen des privaten KFZ für das Gewerbe wurde ich schon fündig im Forum :-) Hier hatte ich auch immer die Fehlermeldung, weil dies ja auch als Einlage in der EÜR in Elster eingetragen werden muss.
Jetzt habe ich noch 2 Fragen zum Thema Einlage und Entnahme. Da ich mit meinem Gewerbe fast keine Banktransaktionen habe, habe ich bis jetzt kein Firmenkonto. Am Anfang des Gewerbes habe ich 2 Rechnungen einmal eine Anschaffung (GWG) von meinem Privat Konto bezahlt. Die gebe ich ja als Betriebsausgabe in der EÜR an. Muss ich dies dann noch als Einlage Zeile 125 / 126 eintragen, weil ich es privat bezahlt habe?
Und zuletzt, als Kassenanfangsbestand habe ich etwas von meinem Privaten Geld einbezahlt um Büromaterial zu kaufen. Gebe ich dies in der EÜR in Elster dann auch als Privateinlage an oder?
Ich hoffe ich habe das Thema Privateinlage so richtig verstanden.:-)
Danke für euer Feedback
brauche ein kurzes Feedback zu dem Thema EÜR und private Einlage und Privatentnahme.
Bei dem Thema Fahrtkosten beim benutzen des privaten KFZ für das Gewerbe wurde ich schon fündig im Forum :-) Hier hatte ich auch immer die Fehlermeldung, weil dies ja auch als Einlage in der EÜR in Elster eingetragen werden muss.
Jetzt habe ich noch 2 Fragen zum Thema Einlage und Entnahme. Da ich mit meinem Gewerbe fast keine Banktransaktionen habe, habe ich bis jetzt kein Firmenkonto. Am Anfang des Gewerbes habe ich 2 Rechnungen einmal eine Anschaffung (GWG) von meinem Privat Konto bezahlt. Die gebe ich ja als Betriebsausgabe in der EÜR an. Muss ich dies dann noch als Einlage Zeile 125 / 126 eintragen, weil ich es privat bezahlt habe?
Und zuletzt, als Kassenanfangsbestand habe ich etwas von meinem Privaten Geld einbezahlt um Büromaterial zu kaufen. Gebe ich dies in der EÜR in Elster dann auch als Privateinlage an oder?
Ich hoffe ich habe das Thema Privateinlage so richtig verstanden.:-)
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