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Änderung von Zusammen- in Einzelveranlagung

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    Änderung von Zusammen- in Einzelveranlagung

    Meine Frau und ich werden gemeinsam veranlagt. Ich möchte für 2023 und weitere Jahre in die Einzelveranlagung gehen. Jeder gibt seine eigene Steuererklärung ab. Geht das, und was ist dabei zu beachten?

    #2
    Geht das, und was ist dabei zu beachten?
    Natürlich geht das, wobei es nur ausnahmsweise steuerlich günstiger ist als die Zusammenveranlagung.

    Für jeden Ehegatten muss eine eigene Steuererklärung erstellt und übermittelt werden, bei der jeweils Einzelveranlagung auszuwählen ist.

    Kommerzielle Steuerprogramme können aus einer Zusammenveranlagung auch Einzelveranlagungen erstellen, Mein ELSTER kann das nicht.

    In der Anlage Sonstiges kann in Zeile 11 die hälftige Aufteilung von Sonderausgaben und haushaltsnahen Aufwendungen beantragt werden.

    Auch in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung sind ggf. Einträge erforderlich.

    Da die gemeinsame Steuernummer für die Einzelveranlagung nicht gültig ist, muss jeder eine neue Steuernummer beantragen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 für Deine ausführliche Info. Mir schwebte im Kopf, da unsere beiden Renten sehr unterschiedlich (unter 1.000 und etwas über 1.000 Euro) sind, eventuell durch die Einzelveranlagung Steuern zu sparen.
      Grüße Otto1

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        #4
        Zitat von Otto1 Beitrag anzeigen
        unter 1.000 und etwas über 1.000 Euro
        Zahlt Ihr denn dann überhaupt Steuern? Wenn ja, dann geh ich fest davon aus, dass das bei Einzelveranlagung mehr sein wird.

        Kommentar


          #5
          Bis Mitte 2022 war ich noch freiberuflich tätig. Seitdem nicht mehr. Also keine Einkünfte. Nur noch Rentner. Ich weiß nicht, wie das Jahr 2023 steuerlich aussehen wird.

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            #6
            Nur noch Rentner. Ich weiß nicht, wie das Jahr 2023 steuerlich aussehen wird.
            Dann warte erst mal ab !

            Mir schwebte im Kopf, da unsere beiden Renten sehr unterschiedlich (unter 1.000 und etwas über 1.000 Euro) sind, eventuell durch die Einzelveranlagung Steuern zu sparen.
            Das ist nicht zu erwarten ! Die Einzelveranlagung ist nach meinen Erfahrungen allenfalls beim Bezug von Lohnersatzleistungen günstiger,

            bei unterschiedlicher Rentenhöhe dürfte die Zusammenveranlagung nach wie vor die bessere Alternative sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Otto1 Beitrag anzeigen
              Mir schwebte im Kopf, da unsere beiden Renten sehr unterschiedlich (unter 1.000 und etwas über 1.000 Euro) sind, eventuell durch die Einzelveranlagung Steuern zu sparen.
              Muss man das verstehen? Der Splittingvorteil ist doch im allgemeinen umso größer, je unterschiedlicher das Einkommen der Ehegatten ist. Bis hin zum Fall, dass der Vorteil bei exakt identischen Einkommen der Unterschied Null ist, während die klassische Alleinverdienerehe maximal profitiert (was ja regelmäßig kritisiert wird, aber wenn es um Steuervorteile geht, ist auf die FDP Verlass, auch wenn sie dafür am Rollenmodell des letzten Jahrtausends festhalten muss).

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                #8
                ... auch wenn sie dafür am Rollenmodell des letzten Jahrtausends festhalten muss
                Dass aber noch in den 80-er Jahren vielfach aufgezwungen wurde, zumindest, wenn man in den alten Bundesländern auf dem Lande wohnte,

                wo es keine Kindertagesstätten gab, der Kindergarten auf ein dreieinhalb Stundenangebot am Vormittag beschränkt war und Kinder unter

                4 Jahren sowieso nicht genommen wurden. Die Debatte um den angeblich ungerechtfertigten Splittingvorteil ist zumindest für meine Generation

                die gleiche Neiddebatte wie die um den Kinderfreibetrag für Besserverdienende.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die "Nachhilfe". Bleibe bei der Zusammenveranlagung.

                  Grüße Otto1

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                    #10
                    Bleibe bei der Zusammenveranlagung.
                    Was sicher vernünftig ist. Ich kaufe mir ja jährlich um Weihnachten herum für 5,00 € beim Discounter ein kommerzielles Steuerprogramm.

                    Hauptsächlich wegen der Steuerprognose für das neue Jahr. Das Programm rechnet aber z. B im Hintergrund auch den Unterschied zwischen

                    Einzel- und Zusammenveranlagung in Euro aus. Bei uns macht das wirklich richtiges Geld aus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Wie heißt denn das Steuerprogramm? Hört sich interessant an.

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                        #12
                        Wie heißt denn das Steuerprogramm? Hört sich interessant an.
                        Wir machen hier keine Werbung für bestimmte Produkte, aber es wird von einem bekannten Discounter sowohl im Süden wie im Norden

                        vertrieben.Die eine Kette bringt es vor Weihnachten heraus, die andere in der Woche nach Weihnachten. Entwickelt wird es von einer

                        Softwareschmiede, die auch selbst Steuerprogramme anbietet. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist m. E. unschlagbar, ich glaube nicht,

                        dass damit Geld verdient wird. Wie gesagt, ich kaufe es mir nur wegen der Steuervorschau für das laufende Jahr. Unsere Steuererklärung

                        reiche ich über Mein ELSTER ein, das rechnet aber weder im Hintergrund eine Einzelveranlagung noch erlaubt es eine Prognose. Die ist

                        für uns wichtig, damit wir ausreichend Rückstellungen für die erwartbaren Nachzahlungen bilden.

                        Bei den von dir genannten Einkünften dürfte das nicht so bedeutsam sein, aber interessant ist es allemal.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ok, Danke.

                          Grüße von Otto1

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Da die gemeinsame Steuernummer für die Einzelveranlagung nicht gültig ist, muss jeder eine neue Steuernummer beantragen
                            Danke für den Hinweis! Darauf hat bisher weder ELSTER noch das Finanzamt hingewiesen.

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                              #15
                              Zu # 8, Ehegattensplitting: Der kürzlich aus einer Partei heraus gemachte Vorschlag sieht die Abschaffung wohlgemerkt nur für neue Ehen vor und betrifft in der Regel die jüngere Generation.

                              Zu # 12 Steuerprogramm: Um deine Vorgehensweise zu verstehen: Machst du die Dateneingabe inkl. Bescheinigungsabruf zweimal oder hast du eine Möglichkeit zum Datentransfer nach Mein Elster? Ich vermute mal Ersteres.
                              SCJ timote
                              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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