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Behandlung von Verlusten bei Firmenübernahmen

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    Behandlung von Verlusten bei Firmenübernahmen

    Hallo zusammen,

    der Fall stellt sich wie folgt dar: Eine Aktiengesellschaft (AG) (mit WKN) verschmilzt mit einer anderen AG (mit eigener WKN) zu einer gemeinsamen neuen AG (mit neuer WKN). Im Rahmen dieser 'Transformation' wird das Wechselverhältnis in Bezug auf die Anteile für die neue AG klar geregelt, d.h., dass man bspw. für eine Alt- ca. 0,7 Neu-Aktien erhält. Die Altaktie befindet sich derzeit im Minus, so man sie vor der Akquisition glattstellte.


    Die für mich spannende Frage lautet nun: Ist man als Anleger genötigt, vor der Akquisition irgendetwas zu tun oder weist der deutsche Broker automatisch im richtigen Verhältnis zu den neuen Anteilen die Verluste in der Form (bei Verkauf) aus, so dass diese in Zukunft gg. potenzielle Gewinne gegengerechnet werden können?

    Der aufwändigere wäre, alle Kaufbelege zu summieren, um die dann später mit dem Finanzamt (FA) direkt zu verrechnen, was bedeutet, dass es einen Stichtag gäbe, der den Gesamtwert feststellt und diese Verluste wären dann ggü. dem FA zu erklären, um sie dann selbst manuell gegen realisierte Gewinne mit ELSTER gegenzurechnen, was natürlich der von mir nicht-favoriiserte Weg wäre...

    Vielen Dank für Eure fachliche Einschätzung!

    Viele Grüße, Michael

    #2
    Mit deiner Frage bist du hier falsch. In diesem Forum geht es um Hilfestellung beim Ausfüllen der elektronischen Stererklärung (ELSTER).

    Rechtliche Fragen können und dürfen hier nicht beantwortet werden.

    Hinsichtlich der Behandlung diverser Sachverhale im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es aber ein recht gutes BMF Schreiben (Einzelfragen zur Abgeltungssteuer) wo man nachlesen kann.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Wenn Aktien bei einer Bank im Inland verwahrt werden, führt die auch den Verlustverrechnungstopf. Eventuelle Verluste mittels Verlustbescheinigung

      an das Finanzamt zu transferieren, ist nur sinnvoll, wenn es in einem anderen Depot Gewinne aus Aktienverkäufen gibt, mit denen man solche

      Verluste über die Anlage KAP verrechnen kann. Wenn nicht, lässt man die Verluste einfach im Verlustverrechnungstopf der Bank.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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