Hallo zusammen,
der Fall stellt sich wie folgt dar: Eine Aktiengesellschaft (AG) (mit WKN) verschmilzt mit einer anderen AG (mit eigener WKN) zu einer gemeinsamen neuen AG (mit neuer WKN). Im Rahmen dieser 'Transformation' wird das Wechselverhältnis in Bezug auf die Anteile für die neue AG klar geregelt, d.h., dass man bspw. für eine Alt- ca. 0,7 Neu-Aktien erhält. Die Altaktie befindet sich derzeit im Minus, so man sie vor der Akquisition glattstellte.
Die für mich spannende Frage lautet nun: Ist man als Anleger genötigt, vor der Akquisition irgendetwas zu tun oder weist der deutsche Broker automatisch im richtigen Verhältnis zu den neuen Anteilen die Verluste in der Form (bei Verkauf) aus, so dass diese in Zukunft gg. potenzielle Gewinne gegengerechnet werden können?
Der aufwändigere wäre, alle Kaufbelege zu summieren, um die dann später mit dem Finanzamt (FA) direkt zu verrechnen, was bedeutet, dass es einen Stichtag gäbe, der den Gesamtwert feststellt und diese Verluste wären dann ggü. dem FA zu erklären, um sie dann selbst manuell gegen realisierte Gewinne mit ELSTER gegenzurechnen, was natürlich der von mir nicht-favoriiserte Weg wäre...
Vielen Dank für Eure fachliche Einschätzung!
Viele Grüße, Michael
der Fall stellt sich wie folgt dar: Eine Aktiengesellschaft (AG) (mit WKN) verschmilzt mit einer anderen AG (mit eigener WKN) zu einer gemeinsamen neuen AG (mit neuer WKN). Im Rahmen dieser 'Transformation' wird das Wechselverhältnis in Bezug auf die Anteile für die neue AG klar geregelt, d.h., dass man bspw. für eine Alt- ca. 0,7 Neu-Aktien erhält. Die Altaktie befindet sich derzeit im Minus, so man sie vor der Akquisition glattstellte.
Die für mich spannende Frage lautet nun: Ist man als Anleger genötigt, vor der Akquisition irgendetwas zu tun oder weist der deutsche Broker automatisch im richtigen Verhältnis zu den neuen Anteilen die Verluste in der Form (bei Verkauf) aus, so dass diese in Zukunft gg. potenzielle Gewinne gegengerechnet werden können?
Der aufwändigere wäre, alle Kaufbelege zu summieren, um die dann später mit dem Finanzamt (FA) direkt zu verrechnen, was bedeutet, dass es einen Stichtag gäbe, der den Gesamtwert feststellt und diese Verluste wären dann ggü. dem FA zu erklären, um sie dann selbst manuell gegen realisierte Gewinne mit ELSTER gegenzurechnen, was natürlich der von mir nicht-favoriiserte Weg wäre...
Vielen Dank für Eure fachliche Einschätzung!
Viele Grüße, Michael
Kommentar