Liebe Forumgemeinde,
mein Weg brachte mich in dieses Forum, da sich bei mir gerade ein paar Fragezeichen bilden zum Thema innergemeinschaftliche Lieferung & Zurückgewinnung der bereits gezahlten Mehrwertsteuer.
Es geht um einen Verkauf eines Neufahrzeugs in ein EU Nachbarland.
Von privat zu privat.
Den Verkauf habe ich über Elster gemeldet.
ELSTER - Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
Der Käufer wird die Steuer nun in seinen Bestimmungland an seine Steuerbehörde zahlen.
Wie erhalte ich meine 19 % Steuer auf den Verkaufspreis zurück?
Ich konnte bei o.g. Meldung keine Dokumente als Nachweise hochladen. Vorlegen wolte ich Rechnungsdoppel, Kaufvertrag, Gelangenheitsbestätigung.
Eine zusätzliche Zusammenfassende Meldung kann ich über Elster nicht abgeben, da ich als Privatperson keine UST-ID beantragen kann.
Ich lese jedoch immer, dass man bei Verkäufen von Neufahrzeugen mit innergemeinschaftlichen Lieferung automatisch - auch als Privatperson - als Unternehmer gilt.
Soweit, so gut, aber ich habe keine Rechtsform als Privatperson.
Deshalb hier die Frage in die Gruppe, wer weiss wie es weitergehen muss, u. wie holt man die Steuer zurück?
Doppelt besteuert darf ein Neuwagen nicht werden, daher nehme ich an, ich erhalte etwas zurück.
Über Tipps oder Hinweise zu erforderlichen Formularen, wäre ich dankbar.
mein Weg brachte mich in dieses Forum, da sich bei mir gerade ein paar Fragezeichen bilden zum Thema innergemeinschaftliche Lieferung & Zurückgewinnung der bereits gezahlten Mehrwertsteuer.
Es geht um einen Verkauf eines Neufahrzeugs in ein EU Nachbarland.
Von privat zu privat.
Den Verkauf habe ich über Elster gemeldet.
ELSTER - Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
Der Käufer wird die Steuer nun in seinen Bestimmungland an seine Steuerbehörde zahlen.
Wie erhalte ich meine 19 % Steuer auf den Verkaufspreis zurück?
Ich konnte bei o.g. Meldung keine Dokumente als Nachweise hochladen. Vorlegen wolte ich Rechnungsdoppel, Kaufvertrag, Gelangenheitsbestätigung.
Eine zusätzliche Zusammenfassende Meldung kann ich über Elster nicht abgeben, da ich als Privatperson keine UST-ID beantragen kann.
Ich lese jedoch immer, dass man bei Verkäufen von Neufahrzeugen mit innergemeinschaftlichen Lieferung automatisch - auch als Privatperson - als Unternehmer gilt.
Soweit, so gut, aber ich habe keine Rechtsform als Privatperson.
Deshalb hier die Frage in die Gruppe, wer weiss wie es weitergehen muss, u. wie holt man die Steuer zurück?
Doppelt besteuert darf ein Neuwagen nicht werden, daher nehme ich an, ich erhalte etwas zurück.
Über Tipps oder Hinweise zu erforderlichen Formularen, wäre ich dankbar.
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