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Steuererstattung: Innergemeinschaftliche Lieferung Neufahrzeug

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    Steuererstattung: Innergemeinschaftliche Lieferung Neufahrzeug

    Liebe Forumgemeinde,
    mein Weg brachte mich in dieses Forum, da sich bei mir gerade ein paar Fragezeichen bilden zum Thema innergemeinschaftliche Lieferung & Zurückgewinnung der bereits gezahlten Mehrwertsteuer.

    Es geht um einen Verkauf eines Neufahrzeugs in ein EU Nachbarland.
    Von privat zu privat.
    Den Verkauf habe ich über Elster gemeldet.
    ELSTER - Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.

    Der Käufer wird die Steuer nun in seinen Bestimmungland an seine Steuerbehörde zahlen.
    Wie erhalte ich meine 19 % Steuer auf den Verkaufspreis zurück?

    Ich konnte bei o.g. Meldung keine Dokumente als Nachweise hochladen. Vorlegen wolte ich Rechnungsdoppel, Kaufvertrag, Gelangenheitsbestätigung.
    Eine zusätzliche Zusammenfassende Meldung kann ich über Elster nicht abgeben, da ich als Privatperson keine UST-ID beantragen kann.

    Ich lese jedoch immer, dass man bei Verkäufen von Neufahrzeugen mit innergemeinschaftlichen Lieferung automatisch - auch als Privatperson - als Unternehmer gilt.
    Soweit, so gut, aber ich habe keine Rechtsform als Privatperson.

    Deshalb hier die Frage in die Gruppe, wer weiss wie es weitergehen muss, u. wie holt man die Steuer zurück?
    Doppelt besteuert darf ein Neuwagen nicht werden, daher nehme ich an, ich erhalte etwas zurück.

    Über Tipps oder Hinweise zu erforderlichen Formularen, wäre ich dankbar.



    #2
    Über Tipps oder Hinweise zu erforderlichen Formularen, wäre ich dankbar.
    Das Forum hier befasst sich mit Fragen zur elektronischen Steuererklärung, nicht mit Steuerrecht.

    In welcher Höhe du Vorsteuer geltend machen kannst, ist hier beschrieben: https://www.ihk-nuernberg.de/de/medi...Kfz_EU_119.pdf

    Du musst eine Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen. Die Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug ist in der Zeile 20 zu erklären.

    da von privat zu privat verkauft wurde. Der abzugsfähige Vorsteuerbetrag selbst gehört in die Zeile 42. https://www.elster.de/eportal/formul...ulare/ustvaeru
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank. Dann bitte das Thema schliessen oder noch besser löschen, wenn es nicht hier her gehört.

      Kommentar


        #4
        Dann bitte das Thema schliessen oder noch besser löschen, wenn es nicht hier her gehört.
        Fragen zum Formular dürfen hier durchaus beantwortet werden, nur Steuerberatung darf hier nicht geleistet werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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