Umsatzsteuer Voranmeldung - Innergeminschaftliche Ewerbe

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  • RONZEPP
    Neuer Benutzer
    • 08.09.2023
    • 8

    #1

    Umsatzsteuer Voranmeldung - Innergeminschaftliche Ewerbe

    I just want to check if I have entered in the correct column - for my freelance service sales to another EU country I have entered the total amount for the quarter on Page 5 in row ( Zeile)31 , Column (Kennzahl) -84 and left 85 blank or zero as no Umsatzsteuer was charged. Similarly for my purchases from Sweden I have entered in on Page 6,in row(Zeile ) 33, Column(Kennzahl) -60 . Is that right? Also where should I enter my purchases for services bought in Germany and to claim refund on the paid Umsatzsteuer.?I am doing my Voranmeldung for the first time as I was recently issued with a personal Umsatzsteuernummer. All my intra EU invoices contain the line "Steuerschuldnerschaft des Leistungempfänger (§ 13b Abs. 5 UstG)” and no tax amount is included similarly those charged by other EU countries to me.Any help will be appreciated!

    Ich möchte nur überprüfen, ob ich die richtige Spalte eingegeben habe - für meine Verkäufe von freiberuflichen Dienstleistungen in ein anderes EU-Land habe ich den Gesamtbetrag für das Quartal auf Seite 5 in Zeile 31, Spalte (Kennzahl) -84 eingegeben und 85 leer oder Null gelassen, da keine Umsatzsteuer berechnet wurde. In ähnlicher Weise habe ich für meine Einkäufe aus Schweden auf Seite 6 in Zeile 33, Spalte (Kennzahl) -60 eingetragen. Ist das richtig? Wo sollte ich auch meine Einkäufe für Dienstleistungen eintragen, die ich in Deutschland erworben habe, um die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer zu beantragen?Ich mache meine Voranmeldung zum ersten Mal, da ich vor kurzem eine persönliche Umsatzsteuernummer erhalten habe. Alle meine innergemeinschaftliche Rechnungen enthalten die Zeile "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 5 UstG)", und es ist kein Steuerbetrag enthalten, wie er mir von anderen EU-Ländern in Rechnung gestellt wird.Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet Lieferungen und sonstige Leistungen. Lieferungen sind Verkäufe von Waren oder anderen Gegenständen, sonstige Leistungen sind Dienstleistungen, wie z. B. das Entwerfen von Webseiten etc.
    Seite 5 ist für Leistungen anderer Unternehmer an Dich gedacht. Bei Zeile 33 geht es um von Dir erbrachte Leistungen an andere deutsche Unternehmer.
    Vorsteuerbeträge sind auf Seite 7 einzutragen.

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    • RONZEPP
      Neuer Benutzer
      • 08.09.2023
      • 8

      #3
      Wo gebe ich dann die Beträge für den Verkauf von Dienstleistungen an andere Unternehmen außerhalb von Deutschland, aber in der EU ein? Ich danke Ihnen für Ihren Rat.

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Seite 6, Zeile 34.

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        • RONZEPP
          Neuer Benutzer
          • 08.09.2023
          • 8

          #5
          Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich habe meine Einreichung geändert.

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          • RONZEPP
            Neuer Benutzer
            • 08.09.2023
            • 8

            #6
            Nur noch eine letzte Klarstellung, den Vorsteuerbetrag, den ich an deutsche Dienstleister gezahlt habe und den ich als Erstattung zurückfordern möchte, sollte ich auf Seite 7 in Zeile 40 eintragen? Danke!

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Nein, normale Vorsteuerbeträge werden in Zeile 37 abgefragt.

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              • RONZEPP
                Neuer Benutzer
                • 08.09.2023
                • 8

                #8
                Ok, danke!

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                • RONZEPP
                  Neuer Benutzer
                  • 08.09.2023
                  • 8

                  #9
                  Ich bin immer noch verwirrt, wo ich den an ein schwedisches Unternehmen (EU) für Webdesign-Dienstleistungen gezahlten Betrag eintragen soll, bei dem ich der Schuldner bin, aber keine Umsatzsteuer anfällt, da auf der Rechnung entweder auf Seite 4 Zeile 26 oder auf Seite 5 Zeile 29 meine USt-Nummer angegeben ist und die Steuer auf der rechten Seite mit 0 angegeben ist? Für jede Hilfe in dieser Sache wäre ich dankbar. Danach bin ich fertig. Danke!

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                  • RONZEPP
                    Neuer Benutzer
                    • 08.09.2023
                    • 8

                    #10
                    ch bin immer noch verwirrt, wo ich den an ein schwedisches Unternehmen (EU) gezahlten Betrag für Webdesign-Dienstleistungen eintragen soll, bei denen ich der Schuldner bin, aber keine Umsatzsteuer anfällt, da sie meine USt-Nummer auf der Rechnung angegeben haben, entweder auf Seite 4, Zeile 26 oder auf Seite 5, Zeile 29, und die Steuer als 0 auf der rechten Seite eintragen? Für jede Hilfe in dieser Sache wäre ich dankbar. Danach bin ich fertig. Danke!

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15389

                      #11
                      Zeile 29 ist richtig. Der Steuersatz für Webdienstleistungen beträgt aber keinesfalls 0 Prozent!

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                      • mhanft
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.01.2006
                        • 1700

                        #12
                        Im Papier-Formular sieht's jedenfalls so aus (insgesamt muss man drei Beträge eintragen):

                        elster210.png

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                        • RONZEPP
                          Neuer Benutzer
                          • 08.09.2023
                          • 8

                          #13
                          Danke, aber sie haben in ihrer Rechnung, die ich bereits bezahlt habe, keine Umsatzsteur enthalten

                          Kommentar

                          • mhanft
                            Erfahrener Benutzer
                            • 07.01.2006
                            • 1700

                            #14
                            Natürlich nicht. Die muss man selber ausrechnen (normalerweise 19% vom Rechnungsbetrag). Siehe Beispiel-Screenshot: 19% von 6.350 € sind 1.206,50 €.

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                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15389

                              #15
                              Zitat von RONZEPP Beitrag anzeigen
                              Danke, aber sie haben in ihrer Rechnung, die ich bereits bezahlt habe, keine Umsatzsteur enthalten
                              Klar, die Umsatzsteuer schuldet in dem Fall der Leistungsempfänger. Dann muss sich der schwedische Leistungserbringer nicht mit dem deutschen Finanzamt rumschlagen.

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