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Verlustvortrag zum Teil erst später geltend machen

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    Verlustvortrag zum Teil erst später geltend machen

    Hallo,

    ich habe drei Jahre ein Bachelorstudium als Zweitausbildung absolviert und die Verluste aus den ersten beiden Jahren bereits als Verlustvorträge an das Finanzamt übermittelt. Nun sieht es so aus, dass ich dadurch, in Kombination mit Sonderausgaben, bereits keine Steuern für 2023 zahlen müsste. Die Verluste aus dem dritten Studienjahr jetzt einzureichen macht somit keinen Sinn, da diese in den Grundfreibetrag fallen.

    Da Verlustvorträge sieben Jahre rückwirkend anerkannt werden, wäre es doch strategisch sinnvoll mit dem restlichen Verlust zu warten bis die "normale" Einkommensteuererklärung für 2023 durch ist und anschließend erst einen Verlustvortag für das dritte Studienjahr zu übermitteln, damit ich bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 davon profitiere.

    Klingt das logisch oder ist da irgendwo ein Denkfehler meinerseits?

    Danke schonmal und Grüße

    #2
    ... oder ist da irgendwo ein Denkfehler meinerseits?
    Ja, die Verlustverrechnung kann man sich nicht aussuchen bzw. nicht verschieben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der auf den 31.12. des Jahres X festgestellte Verlust ist zwingend vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres Y bis auf 0 abzuziehen, der auf den 31.12. des Jahres X festgestellte Verlust führt zur Abgabeverpflichtung der Einkommensteuererklärung des Jahres Y (§ 56 Satz 2 EStDV). Wenn Y schon veranlagt wurde, ist der Einkommensteuerbescheid des Jahres Y nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Das heißt also, selbst wenn ich erst im Jahr 2028 einen Verlustvortrag für das Jahr 2021 einreiche, nimmt das Finanzamt die alte Einkommenssteuererklärung von 2023 und passt diese dahingehend an?

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          #5
          Jep, genauso so ist das. Bzw. es packt das Jahr 2022 an und bei einem noch verbleibenden Verlust dann 2023 usw. usw.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Guten Tag, da ich in einer sehr ähnlichen Situation bin, möchte ich gerne diesen Thread nutzen um folgende Frage zu stellen:

            Ich habe für mein Zweitstudium 2016-2018 Werbungskosten von ca. 2300€ gehabt. Im Oktober 2018 habe ich dann angefangen zu arbeiten und hatte dadurch für das gesamte Jahr ein Bruttoeinkommen von ca. 6000€, also deutlich unter dem Grundfreibetrag. Das heißt, wenn ich meinen Verlustvortrag 2018 geltend machen, verpufft dieser aufgrund nicht gezahlter Lohnsteuer.

            Was passiert, wenn ich für das Jahr 2018 keine Steuererklärung abgebe, sondern erst für das Jahr 2019, in dem ich voll gearbeitet habe und man mir entsprechend meinen Verlust gut schreiben könnte?

            Herzlichen Dank und viele Grüße.

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              #7
              du wirst aufgefordert, eine Steuererklärung 2018 abzugeben, da es eine Pflichtveranlagung ist.

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                #8
                Was passiert, wenn ich für das Jahr 2018 keine Steuererklärung abgebe,
                Sobald ein Verlust festgestellt wurde bzw. wird, besteht Erklärungspflicht, die Frage stellt sich also nicht.

                § 56 Satz 2 EStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Anders ausgedrückt: Dein Verlust wird steuerlich wirkungslos verpuffen, das kannst Du nicht mit "Tricks" verhindern, Du kannst dir somit den Aufwand sparen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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