Hallo,
ich habe drei Jahre ein Bachelorstudium als Zweitausbildung absolviert und die Verluste aus den ersten beiden Jahren bereits als Verlustvorträge an das Finanzamt übermittelt. Nun sieht es so aus, dass ich dadurch, in Kombination mit Sonderausgaben, bereits keine Steuern für 2023 zahlen müsste. Die Verluste aus dem dritten Studienjahr jetzt einzureichen macht somit keinen Sinn, da diese in den Grundfreibetrag fallen.
Da Verlustvorträge sieben Jahre rückwirkend anerkannt werden, wäre es doch strategisch sinnvoll mit dem restlichen Verlust zu warten bis die "normale" Einkommensteuererklärung für 2023 durch ist und anschließend erst einen Verlustvortag für das dritte Studienjahr zu übermitteln, damit ich bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 davon profitiere.
Klingt das logisch oder ist da irgendwo ein Denkfehler meinerseits?
Danke schonmal und Grüße
ich habe drei Jahre ein Bachelorstudium als Zweitausbildung absolviert und die Verluste aus den ersten beiden Jahren bereits als Verlustvorträge an das Finanzamt übermittelt. Nun sieht es so aus, dass ich dadurch, in Kombination mit Sonderausgaben, bereits keine Steuern für 2023 zahlen müsste. Die Verluste aus dem dritten Studienjahr jetzt einzureichen macht somit keinen Sinn, da diese in den Grundfreibetrag fallen.
Da Verlustvorträge sieben Jahre rückwirkend anerkannt werden, wäre es doch strategisch sinnvoll mit dem restlichen Verlust zu warten bis die "normale" Einkommensteuererklärung für 2023 durch ist und anschließend erst einen Verlustvortag für das dritte Studienjahr zu übermitteln, damit ich bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024 davon profitiere.
Klingt das logisch oder ist da irgendwo ein Denkfehler meinerseits?
Danke schonmal und Grüße
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