Hallo,
mir ist beim Erstellen der Einkommensteuererklärung Folgendes aufgefallen:
Ich bin hauptberuflich selbstständig und arbeite ca. 5 mal im Jahr für ca. eine Woche als Arbeitnehmer, natürlich auf Lohnsteuerkarte. Diese Arbeit wird also schon voll versteuert.
Ich habe nun meine ESt zunächst nur für meine selbstständige Arbeit ausgefüllt. Am Ende wird einem ja die voraussichtliche Nachzahlung berechnet.
Fülle ich nun die Anlage N für nichtselbstständige Arbeit aus, erhöht sich der Nachzahlungsbetrag um ca. 180,-.
Wie kann das sein? Ich habe für meine nichtselbstständige Arbeit doch schon Lohnsteuer etc. bezahlt. Warum soll ich denn nun noch einmal Steuern für meine nichtselbstständige Arbeit zahlen?
Ich fühle mich betrogen. Oder gibt es dafür eine plausible Erklärung?
Danke für Hinweise,
Thorsten
mir ist beim Erstellen der Einkommensteuererklärung Folgendes aufgefallen:
Ich bin hauptberuflich selbstständig und arbeite ca. 5 mal im Jahr für ca. eine Woche als Arbeitnehmer, natürlich auf Lohnsteuerkarte. Diese Arbeit wird also schon voll versteuert.
Ich habe nun meine ESt zunächst nur für meine selbstständige Arbeit ausgefüllt. Am Ende wird einem ja die voraussichtliche Nachzahlung berechnet.
Fülle ich nun die Anlage N für nichtselbstständige Arbeit aus, erhöht sich der Nachzahlungsbetrag um ca. 180,-.
Wie kann das sein? Ich habe für meine nichtselbstständige Arbeit doch schon Lohnsteuer etc. bezahlt. Warum soll ich denn nun noch einmal Steuern für meine nichtselbstständige Arbeit zahlen?
Ich fühle mich betrogen. Oder gibt es dafür eine plausible Erklärung?
Danke für Hinweise,
Thorsten
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