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Warum wird nichtselbständige Arbeit bei Selbstständigen doppelt besteuert?

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    Warum wird nichtselbständige Arbeit bei Selbstständigen doppelt besteuert?

    Hallo,

    mir ist beim Erstellen der Einkommensteuererklärung Folgendes aufgefallen:

    Ich bin hauptberuflich selbstständig und arbeite ca. 5 mal im Jahr für ca. eine Woche als Arbeitnehmer, natürlich auf Lohnsteuerkarte. Diese Arbeit wird also schon voll versteuert.
    Ich habe nun meine ESt zunächst nur für meine selbstständige Arbeit ausgefüllt. Am Ende wird einem ja die voraussichtliche Nachzahlung berechnet.
    Fülle ich nun die Anlage N für nichtselbstständige Arbeit aus, erhöht sich der Nachzahlungsbetrag um ca. 180,-.

    Wie kann das sein? Ich habe für meine nichtselbstständige Arbeit doch schon Lohnsteuer etc. bezahlt. Warum soll ich denn nun noch einmal Steuern für meine nichtselbstständige Arbeit zahlen?
    Ich fühle mich betrogen. Oder gibt es dafür eine plausible Erklärung?

    Danke für Hinweise,
    Thorsten

    #2
    Zitat von thorp Beitrag anzeigen
    gibt es dafür eine plausible Erklärung?
    Natürlich gibt es die! Wir haben einen progressiven Steuertarif. Wenn man mehr verdient, dann steigt auch der Steuersatz. Das wurde doch beim Lohnsteuerabzug noch nicht berücksichtigt.

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      #3
      Und es wird auch nichts "doppelt" besteuert, denn der Lohnsteuerabzug ist nur eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, die aber natürlich im Bescheid auch berücksichtigt wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Ja, Danke euch beiden. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht. Nur, als ich noch ausschließlich als Arbeitnehmer unterwegs war, habe ich grundsätzlich nach der ESt Geld erstattet bekommen. Ich musste nie etwas nachzahlen.

        Gut, habe verstanden. Gerecht finde ich es trotzdem nicht.

        Beste Grüße!

        Kommentar


          #5
          Zitat von thorp Beitrag anzeigen
          Gerecht finde ich es trotzdem nicht.!
          Ich schon! Wer mehr hat, soll auch mehr zahlen

          Kommentar


            #6
            Zitat von thorp Beitrag anzeigen
            Gerecht finde ich es trotzdem nicht.
            Ich finde es gerecht, dass derjenige, der 10.000€ Einkünfte aus selbständiger und 10.000€ aus nichtselbständiger Tätigkeit generiert, zu demjenigen gleich behandelt wird, der entweder 20.000€ aus auschließlich selbständiger oder 20.000€ aus ausschließlich nichtselbständiger Arbeit generiert.

            Insofern ist mir dein Gerechtigkeitsempfinden fremd, den nach dem würde erstgenannter gar keine Steuern zahlen.

            Kommentar


              #7
              Gerecht finde ich es trotzdem nicht.
              Die Einkommensteuer ist nun mal eine Jahressteuer, die nach den gesamten Einkünften, die der tariflichen Besteuerung unterliegen,

              bemessen wird. Was soll daran ungerecht sein ? Dass man als Selbstständiger mit Gewinneinkünften nachzahlen muss, ist doch

              ganz normal. Die Vorauszahlungen werden nach dem Ergebnis eines Vorjahres festgesetzt. Ich muss als Rentner auch regelmäßig

              nachzahlen, weil die Rente 2022 und 2023 erhöht wurde, meine Steuervorauszahlungen aber bisher auf der Steuerfestsetzung für 2021

              beruhen und damit zu niedrig sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Meine Sichtweise ist eben die, dass für jedes Einkommen, für sich betrachtet, die jeweilige Steuer festgesetzt wird. Und nur, weil ich "zufällig" als eine Person diese beiden Einkünfte gleichzeitig betreibe, wird noch einmal kräftig zugelangt.
                Daß jemand, der mehr Geld verdient, als er ausgeben kann, überproportional mehr Steuern abgeben soll, finde ich absolut gerecht aber in meiner Ursprungsfrage rede ich von einem "Taschengeld". Ich werde mir überlegen, ob sich dieses "Zubrot" noch wirklich lohnt für mich.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von thorp Beitrag anzeigen
                  Und nur, weil ich "zufällig" als eine Person diese beiden Einkünfte gleichzeitig betreibe, wird noch einmal kräftig zugelangt.
                  Das ist immer noch Unsinn. Es wird nicht mehrfach zugelangt, du zahlst exakt die Steuern, die dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem daraus abgeleiteten zvE entsprechen.

                  ​​​​
                  Zuletzt geändert von multi; 18.09.2023, 16:45.

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                    #10
                    Das ist immer noch Unsinn.
                    Genauso ist das ! Würde die Steuer für meine Altersrente und für meine Betriebsrente und dann auch noch für meine Verpachtungseinkünfte

                    jeweils gesondert festgesetzt, müsste ich mehrere tausend Euro weniger Steuern bezahlen. Tatsächlich beurteilt sich aber meine steuerliche

                    Leistungsfähigkeit nach meinen gesamten Einkünften, die fließen mir ja auch alle zu.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Meine Sichtweise ist eben die, dass fuer jedes Einkommen, fuer sich betrachtet, die jeweilige Steuer festgesetzt wird.
                      Tja, so kann man sich irren. Ich empfehle dir mal die nachfolgende Grafik anzuschauen, dann wird dir das ja vielleicht etwas klarer:
                      grafik.png

                      Aber vielleicht kannst du dir ja dein "Taschengeld" durch einen Minijob aufbessern? ;-)
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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