Hallo Elster Forum Team,
zum Ende 2021 habe ich eines meiner Unternehmen beendet. Nach dem Unternehmensabschluss (sowie Wechsel der Gewinnermittlungsart) erfolgten Umsatzsteuerrückerstattungen für die Jahre 2020 und 2021.
Kurz dazu meine steuerlichen Rahmenbedingungen:
Unternehmung A - Selbständige Tätigkeit | Eigene Untersteuernummer | Beendigung zum Ende 2021
Unternehmung B - Gewerbebetrieb | Hauptsteuernummer im Jahr 2022 laufend
Umsatzsteuer wurde für beide Unternehmen jeweils in einer gemeinsamen Steuererklärung (sowohl VA als auch Jahressteuererklärungen) unter der Hauptsteuernummer erklärt.
Nun meine Frage: Wie behandle ich die Umsatzsteuerrückerstattung der zum 2021 aufgegebenen Selbständigen Tätigkeit? Muss diese noch erklärt werden, obwohl, das Unternehmen mit Schlussbilanz abgeschlossen ist?
Für eine kurze Antwort bereits besten Dank an dieser Stelle.
Gruß
M. Kaps
zum Ende 2021 habe ich eines meiner Unternehmen beendet. Nach dem Unternehmensabschluss (sowie Wechsel der Gewinnermittlungsart) erfolgten Umsatzsteuerrückerstattungen für die Jahre 2020 und 2021.
Kurz dazu meine steuerlichen Rahmenbedingungen:
Unternehmung A - Selbständige Tätigkeit | Eigene Untersteuernummer | Beendigung zum Ende 2021
Unternehmung B - Gewerbebetrieb | Hauptsteuernummer im Jahr 2022 laufend
Umsatzsteuer wurde für beide Unternehmen jeweils in einer gemeinsamen Steuererklärung (sowohl VA als auch Jahressteuererklärungen) unter der Hauptsteuernummer erklärt.
Nun meine Frage: Wie behandle ich die Umsatzsteuerrückerstattung der zum 2021 aufgegebenen Selbständigen Tätigkeit? Muss diese noch erklärt werden, obwohl, das Unternehmen mit Schlussbilanz abgeschlossen ist?
Für eine kurze Antwort bereits besten Dank an dieser Stelle.
Gruß
M. Kaps
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