Liebe Forumsgemeinde,
ich muss meine ESt-Erklärung über Elster-online abgeben (Gewerbe). Allerdings kann ich die Anlage V für ein kleines Appartment nicht abgeben, weil die Hausgeldabrechnung der Verwaltung noch nicht vorliegt. Die Werbungskosten kann ich aber erst korrekt ermittlen, wenn ich weiss, wieviel vom 2022 bezahlten Hausgeld aufs Rücklagenkonto ging, beziehungsweise wieviel Rücklagen aufgelöst wurden.
Wie mache ich es jetzt richtig:
a) Werbungskosten vom Vorjahr übernehmen, dann ist die Anlge V aber eigentlich falsch;
aa) später als Formular berichtigt nachreichen ab) komplette EStEkl berichtigt online melden?
b) zunächst keine Anlage V abgeben, und bei Vorliegen der Hausgeldabrechnung
ba) später als Formular nachreichen bb) komplette EStEkl berichtigt online melden?
Irgendwie ist es immer erstmal falsch, aber Abgabetermin ist Abgabetermin. Kann mir jemand aus dem Dilemma helfen?
Vielen Dank
emilulu
ich muss meine ESt-Erklärung über Elster-online abgeben (Gewerbe). Allerdings kann ich die Anlage V für ein kleines Appartment nicht abgeben, weil die Hausgeldabrechnung der Verwaltung noch nicht vorliegt. Die Werbungskosten kann ich aber erst korrekt ermittlen, wenn ich weiss, wieviel vom 2022 bezahlten Hausgeld aufs Rücklagenkonto ging, beziehungsweise wieviel Rücklagen aufgelöst wurden.
Wie mache ich es jetzt richtig:
a) Werbungskosten vom Vorjahr übernehmen, dann ist die Anlge V aber eigentlich falsch;
aa) später als Formular berichtigt nachreichen ab) komplette EStEkl berichtigt online melden?
b) zunächst keine Anlage V abgeben, und bei Vorliegen der Hausgeldabrechnung
ba) später als Formular nachreichen bb) komplette EStEkl berichtigt online melden?
Irgendwie ist es immer erstmal falsch, aber Abgabetermin ist Abgabetermin. Kann mir jemand aus dem Dilemma helfen?
Vielen Dank
emilulu
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