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Einkommensteuererklärung 2022 - Bearbeitungszeit intern: 5 Tage - insgesamt: 12 Tage

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    #16
    Hallo,
    Picard777 -> das ist der Volltreffer -> immerhin hat es mehr als zwei Jahre von Februar 2012 bis April 2014 gedauert, um die Diskussion zu stoppen.

    Tschüß

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      #17
      Ich hab ein Beispiel aus Hessen wo es ganz genau so lief: Abgabe Donnerstag 03.08.2023 13:00 Uhr, Rechentermin Dienstag 08.08.2023, Bescheiddatum Dienstag 15.08.2023. Und das bei Spenden von knapp 4.000 €. Kein Mensch hat da drübergeschaut, nur die KI.

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        #18
        Ekst 2022 am 7.8.23 gesendet, Bescheid per Elster am 22.8.23, Papierform 2 Tage später (evtl. 1Tag, war abwesend)
        Nach telef. Einwand bzw.schriftlichen Antrag am 30.8.23 wurde der Bescheid zu meinen Gunsten geändert. Der neue schriftliche Bescheid am 26.9..22 erstellt.
        Über Elster kam bis jetzt kein neuer Bescheid.
        VG

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          #19
          Über Elster kam bis jetzt kein neuer Bescheid.
          Bei Änderungen kommt schon seit Jahren nichts mehr über Mein ELSTER, weder Bescheiddaten noch ein geänderter Bescheid.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Ich machte die Einkommenssteuer für meine Schwägerin in München: Abgesandt am 16. September, Bescheid kam am 2. Oktober, Bearbeitungsdauer also 11 Werktage-

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              #21
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Ich hab ein Beispiel aus Hessen wo es ganz genau so lief: Abgabe Donnerstag 03.08.2023 13:00 Uhr, Rechentermin Dienstag 08.08.2023, Bescheiddatum Dienstag 15.08.2023. Und das bei Spenden von knapp 4.000 €. Kein Mensch hat da drübergeschaut, nur die KI.
              Welche KI? Nur weil etwas programmgesteuert läuft, muss es noch lange keine KI gewesen sein.
              Die Finanzverwaltung soll erst mal ihre bisherige Technik in den Griff kriegen (Stichwort: ELSTER Server unter Belastung zusammengebrochen) bevor mit solch tollen neuen Erungengeschaften experimentiert wird
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #22
                Die Finanzverwaltung soll erst mal ihre bisherige Technik in den Griff kriegen (Stichwort: ELSTER Server unter Belastung zusammengebrochen) ...
                Das ging doch diesmal ziemlich schnell. Ärgerlich ist allerdings, dass es überhaupt noch Probleme dieser Art gibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Charlie24

                  Die "automatischen" Fälle liegen m.W. schon bei fast 20% ...

                  der Bundesrechnungshof u.a. prüfen (auch) regelmäßig die Fehlerquote dieser "automatischen Fälle" - was dann auch zur "Anpassung der softwaregestützten Überprüfung der Formulareinträge" führt ...

                  "KI" ist das ganz sicher nicht, das ist ja nicht "intelligent", sondern da werden nur Buchstaben und Wörter und Zahlen mit Listen- und Vorjahreswerten verglichen - sowas habe ich damals vor Jahrzehnten spaßeshalber in Basic programmiert ...

                  ich habe es bisher noch nicht erlebt - also müssen die Steuerausfälle durch die "Automatischen" noch nicht so dramatisch sein - aber ich gehe davon aus, dass wenn zuviele Stpfl. bei einer zufälligen "Gesamt-Intensivprüfung" oder auch bei gezielten Einzel-Rückfragen wegen "Kreativität" und/oder "Schludrigkeit" auffällig werden, das Finanzamt über kurz oder lang "vergangene Jahre aufrollt und laute Exempel statuieren wird", um den "Wildwuchs von Kreativität und Schludrigkeit" zu reduzieren / zu verhindern ...

                  außerdem kann jeder Interessierte ja mal googeln unter "Grüne Wochen beim Finanzamt" - das sind uralte Berichte - und heute ist die Personalnot noch viel größer als damals ...

                  zwischenzeitlich soll sogar schon vorgekommen sein, dass Betriebsprüfer auf die Grundsteuerstelle abgezogen wurden ...

                  das ist "typisch deutsch": anstatt das Steuerrecht einfacher zu machen, "digitalisiert/automatisiert" man die Fehlersuche mit einer "möchtegern-KI" - und beginnt dann, auftrende "Probleme" im Verhalten der Stpfl. mit noch mehr Digitalisierung zu bekämpfen - anstatt das Steuerrecht einfacher zu machen ... die "Digitalisierung-Gläubigen" sind nicht aufzuhalten ...

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bei Änderungen kommt schon seit Jahren nichts mehr über Mein ELSTER, weder Bescheiddaten noch ein geänderter Bescheid.
                    steht m.W. auf der "to-do-Liste" der Elster-Programmierer, dass auch für geänderte Bescheide "elektronische Vorab-Bescheide mit Soll-Ist-Vergleich" versendet werden

                    ob, wenn man auf "nur noch digitaler Bescheid" umstellt, dann geänderte Bescheide über Elster eintrudeln, kann ich nicht beantworten ...

                    das Problem scheint zu sein:
                    - elektronische Steuererklärung = Zuordnung des Vorab-Steuerbescheides ist zweifelsohne möglich
                    - Einsprüche, Änderungsanträge werden oftmals von Dritten eingelegt, dann ist die "Zustellungs-/Vollmacht-"Situation nicht so einfach zu klären
                    also hat "man" es gleich sein lassen ...
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 05.10.2023, 19:48.

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                      #25
                      ob, wenn man auf "nur noch digitaler Bescheid" umstellt, dann geänderte Bescheide über Elster eintrudeln, kann ich nicht beantworten ...
                      Aktuell nach meiner Kenntnis nicht, die kommen derzeit auf Papier..

                      Nach meiner Erinnerung wurden vor einigen Jahren geänderte Bescheiddaten noch elektronisch übermittelt, ich selbst habe auch einmal solche

                      Daten bekommen. Da musste ich erst recherchieren, zu welchem Jahr die gehören könnten. Dann hat man aber aus Datenschutzgründen davon

                      Abstand genommen, die Bescheiddaten wurden ja an die Personen übermittelt, die ursprünglich die Steuererklärung eingereicht hatten. Ob die

                      Jahre später überhaupt noch vertretungsberechtigt waren, konnte -zumindest elektronisch- aber nicht überprüft werden. Also hat man es sein

                      lassen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #26
                        EkSt 2022, FA Charlottenburg (Berlin): Abgabe 30.09.; RT: 04.10.; Bescheid: 11.10.

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                          #27
                          Seit einem Jahr, seit Februar 2023, warte ich auf einen Steuerbescheid für 2022. Wie lange noch?

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                            #28
                            Seit einem Jahr, seit Februar 2023, warte ich auf einen Steuerbescheid für 2022. Wie lange noch?

                            Kommentar


                              #29
                              Abgabe 02.2023 ,aber kein Steuerbescheid für 2022

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                                #30
                                Ich würde mein Finanzamt bei einer so langen Bearbeitungszeit vorsichtshalber anrufen, um mich zu vergewissern, dass die Erklärung

                                auch dort angekommen ist.

                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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