Meine Mutter ist im April 2022 gestorben. Sie war in den letzten Jahren zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Für 2022 muss ich die nun als ihre Erbin für sie erstellen. Dazu habe ich folgende Frage: Ich möchte gern Spenden und Handwerkerrechnungen absetzen. Ist es so, dass ich nur die bis zum Todestag bezahlten Spenden und Handwerkerrechnungen absetzen darf? Das käme mir richtig vor.
Angenehmer wäre es mir natürlich, wenn ich alle in dem Steuerjahr angefallenen Dinge absetzen dürfte. Z.B. war, als sie noch lebte, ein erheblicher Schaden an ihrer Heizung festgestellt worden. Die Reparatur und Rechnungsstellung erfolgten dann aber nach ihrem Tod. Ich habe die Rechnung dann aus dem Erbe bezahlt. Bei den Spenden war es so, dass sie Einzugsermächtigungen ausgestellt hatte. Bis ich die Abbuchungen bemerkt und die unterstützten Organisationen informiert habe, ist etwas Zeit vergangen. Das waren keine großen Beträge und die unterstützten Zwecke ja ganz in ihrem Sinne, also alles nicht schlimm, aber ich wüsste doch gern, wie es denn richtig wäre. Bei meiner eigenen Steuererklärung habe ich die nicht aufgeführt, weil die Belege ja nicht auf mich ausgestellt sind, sondern noch auf meine Mutter. Ist das richtig so? Und die von der Erbengemeinschaft bezahlten Handwerkerrechnungen?
Die Erbengemeinschaft macht nach meinem Verständnis ja keine Steuererklärung. Erbschaftssteuer fiel nicht an und der Nachlass enthält nichts, das meinen Geschwistern und mir irgendwelche zu versteuernden Einkünfte brächte, also gibt's auch nichts zu erklären und nichts abzusetzen - richtig?
Intuitiv würde ich bei der Steuererklärung für meine Mutter so vorgehen, dass ich aus den Zuwendungsbestätigungen nur die Spenden angebe, die bis zu ihrem Tod abgebucht worden sind und bei den Handwerkerleistungen auch nur die aus bis dahin eingegangenen Rechnungen. Ist das der richtige Weg?
Angenehmer wäre es mir natürlich, wenn ich alle in dem Steuerjahr angefallenen Dinge absetzen dürfte. Z.B. war, als sie noch lebte, ein erheblicher Schaden an ihrer Heizung festgestellt worden. Die Reparatur und Rechnungsstellung erfolgten dann aber nach ihrem Tod. Ich habe die Rechnung dann aus dem Erbe bezahlt. Bei den Spenden war es so, dass sie Einzugsermächtigungen ausgestellt hatte. Bis ich die Abbuchungen bemerkt und die unterstützten Organisationen informiert habe, ist etwas Zeit vergangen. Das waren keine großen Beträge und die unterstützten Zwecke ja ganz in ihrem Sinne, also alles nicht schlimm, aber ich wüsste doch gern, wie es denn richtig wäre. Bei meiner eigenen Steuererklärung habe ich die nicht aufgeführt, weil die Belege ja nicht auf mich ausgestellt sind, sondern noch auf meine Mutter. Ist das richtig so? Und die von der Erbengemeinschaft bezahlten Handwerkerrechnungen?
Die Erbengemeinschaft macht nach meinem Verständnis ja keine Steuererklärung. Erbschaftssteuer fiel nicht an und der Nachlass enthält nichts, das meinen Geschwistern und mir irgendwelche zu versteuernden Einkünfte brächte, also gibt's auch nichts zu erklären und nichts abzusetzen - richtig?
Intuitiv würde ich bei der Steuererklärung für meine Mutter so vorgehen, dass ich aus den Zuwendungsbestätigungen nur die Spenden angebe, die bis zu ihrem Tod abgebucht worden sind und bei den Handwerkerleistungen auch nur die aus bis dahin eingegangenen Rechnungen. Ist das der richtige Weg?
Kommentar