Hallo!
- bei einer in 2022 erworbenen Immobilie, welche vermietet wird, kann die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung im Jahr des Kaufs abgesetzt werden
- in welcher Zeile in Anlage V darf ich diese Kosten eintragen?
Bin schon mehrere Videos/Informationen durch und finde nicht die Zeile.
Danke vorab & viele Grüße
Daniel
- bei einer in 2022 erworbenen Immobilie, welche vermietet wird, kann die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung im Jahr des Kaufs abgesetzt werden
- in welcher Zeile in Anlage V darf ich diese Kosten eintragen?
Bin schon mehrere Videos/Informationen durch und finde nicht die Zeile.
Danke vorab & viele Grüße
Daniel
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