Werbungskosten vermietete Immobilie - Grunderwerbsteuer

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  • drawonmycar
    Neuer Benutzer
    • 19.08.2018
    • 6

    #1

    Werbungskosten vermietete Immobilie - Grunderwerbsteuer

    Hallo!

    - bei einer in 2022 erworbenen Immobilie, welche vermietet wird, kann die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung im Jahr des Kaufs abgesetzt werden
    - in welcher Zeile in Anlage V darf ich diese Kosten eintragen?

    Bin schon mehrere Videos/Informationen durch und finde nicht die Zeile.

    Danke vorab & viele Grüße
    Daniel
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    ... kann die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung im Jahr des Kaufs abgesetzt werden
    Nein, das sind alles Anschaffungsnebenkosten, die nur anteilig in die Gebäude-AfA einfließen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • drawonmycar
      Neuer Benutzer
      • 19.08.2018
      • 6

      #3
      Danke Charlie24,

      das war der Impuls, der die Lösung brachte. Für alle, die das Problem auch habe:

      Bei der ersten Steuererklärung mit vermietender Immobilie ist eine AFA (Aufstellung der entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) als gesondertes Blatt der Steuererklärung hinzuzufügen. Dort werden dann alle Kosten wie
      • Kaufpreis ohne Bodenwert (im Idealfall bereits im Kaufvertrag geregelt und daraus ersichtlich)
      • Grunderwerbsteuer
      • Notar (nur die Kosten für den Kauf, die Kosten für Grundschuldthemen können einmalig als Werbungskosten abgesetzt werden)
      • und z.B. Vermessungskosten
      aufgeführt. Die Summe ist die Basis, von der dann jedes Jahr 2% (oder vor 1925* Baujahr 2,5%) abgeschrieben werden können.

      Nun muss ich nur noch schauen, wie ich ein gesondertes Blatt der online Elstereingaben hinzufügen kann... finde ich aber bestimmt am Ende noch.

      Tolles Forum hier, merci!


      *Baujahr korrigiert, war ein Tippfehler mit 1915

      Zuletzt geändert von drawonmycar; 09.10.2023, 10:25.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45975

        #4
        Nun muss ich nur noch schauen, wie ich ein gesondertes Blatt der online Elstereingaben hinzufügen kann...
        Der Erklärung selbst kann nichts hinzugefügt werden, dafür gibt es die Belegnachreichung: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

        Die Summe ist die Basis, von der dann jedes Jahr 2% (oder vor 1915 Baujahr 2,5%) abgeschrieben werden können.
        Richtig ist Baujahr vor 1925 !
        Zuletzt geändert von Charlie24; 11.10.2023, 11:06. Grund: Eigenen Tippfehler beim Baujahr ebenfalls korrigiert
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • drawonmycar
          Neuer Benutzer
          • 19.08.2018
          • 6

          #5
          Charlie24 Tippfehlergleichstand ;-)

          Kommentar

          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 520

            #6
            Gut beobachtet.

            Kommentar

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