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Steuererklärung 2019, keine Aufforderung Krankengeld Verspätung

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    Steuererklärung 2019, keine Aufforderung Krankengeld Verspätung

    Hallo und guten Abend!

    Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage und hoffe es kennt sich jemand mit dem Thema Steuern / Einkommenssteuererklärung aus, der mir weiterhelfen kann.

    Ich war mein (Arbeits-)Leben lang nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und habe mich nicht wirklich gut darum gekümmert.
    manchmal abgegeben und eine Erstattung erhalten,
    manchmal „zu faul“ gewesen und viele Erstattungen liegen lassen.


    Nun habe ich 2019 3 Monate Krankengeld bezogen (davor und danach ganz normal angestell) und habe vor kurzem mit erschrecken festgestellt, dass ich für dieses Jahr verpflichtet war eine Steuererklärung abzugeben, also bis Ende Juli 2020.


    Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht und ist absolut keine Begründung, das ist mir völlig klar, aber ich wusste es einfach nicht.

    progessions Vorbehalt hatte ich gedanklich immer nur für Arbeitslosigkeit auf dem Schirm.

    Nun habe ich die letzten Tage versucht meine Hausaufgaben zu machen - ich muss für 2019 ca 2000 euro Steuern nachzahlen.

    Das würde bei einer Verspätung von 40 Monaten ca 4-5 euro pro monat Verspätungszuschlag bedeuten - ca 200 Euro.

    Aufgrund des Mindesbetrags von 25 Euro pro Monat aber tatsächlich zusätzliche 1000 Euro https://community.finanztip.de/wcf/images/smilies/emojione/2639.png


    Ich weiß, dass es meine Aufgabe und Pflicht ist die Erklärung abzugeben, aber frage mich, ob mich das Finanzamt nicht schon lang hätte anschreiben müssen und zur Abgabe auffordern ?

    Das Finanzamt hat ja die Meldung über Krankengeld bekommen - Ich habe nie eine Aufforderung bekommen.

    So hätte ich zumindest einen Teil der Kosten nicht haben müssen https://community.finanztip.de/wcf/images/smilies/emojione/2639.png



    Achtung - mir geht es hier nicht darum, dass ich die Erklärung nicht abgebe.
    Ich will das so schnell wie möglich klären und nachholen.

    Ich habe nur online gelesen dass es (in anderen Fällen) ein Nachteil sein, wenn man beim FA anfragt oder die Erklärung ohne Aufforderung / freiwillig abgibt, da es dann keinen Ermessenspielraum bezüglich des Verspätungs-Zuschlags gibt.


    Gibt es eine Möglichkeit vorab beim Finanzamt darum zu bitten, dass mir der Verspätungs-Zuschlag erlassen wird in diesem Fall - zumindest teilweise ?



    Vielen lieben Dank für eure Hilfe

    viele Grüße
    ella

    #2
    ... aber frage mich, ob mich das Finanzamt nicht schon lang hätte anschreiben müssen und zur Abgabe auffordern ?
    Nein, die Verpflichtung, die Erklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen einzureichen, besteht auch ohne Aufforderung.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage nichts zu tun. Mir kommt deine berechnete

    Nachzahlung allerdings einigermaßen hoch vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich schließe mich vollumfänglich an. Die Nachzahlung kommt mir sehr hoch vor.

      Wenn eine Nachzahlung festgesetzt wird, gibt es beim Verspätungszuschlag bei der langen Verspätung meines Erachtens keinen Ermessensspielraum. Dass der Zuschlag erst ab Fristablauf nach Aufforderung zur Abgabe entsteht, gilt nur, wenn der Steuerpflichtige nicht davon ausgehen musste, dass er zur Abgabe verpflichtet war. Hier wäre die Pflicht zur Abgabe aber leicht erkennbar gewesen.

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        #4
        Vielen Dank euch !

        dass die Regeln so sind dass kein Spielraum ist,
        habe ich gelesen - ich wundere mich nur dass es keinen Mechanismus gibt und warum das Finanzamt noch nicht geschrieben hat. Man liest und hört ja oft dass das der Fall ist (nach viel kürzeren Fristen).

        Die Nachzahlung / den Betrag der eigentlichen Steuerschuld werde ich dann wohl sehen müssen, aber für den Verspätungs-Zuschlag ist es ja unerheblich ob ich 300 oder 3000 Euro tatsächliche Steuern nachzahlen muss - 40 Monate zum mindest Betrag von 25 Euro pro Monat, soweit ich das richtig gelesen habe.

        mir wäre einfach nur geholfen gewesen wenn das Finanzamt zb schon 2021 oder 2022 moniert hätte dass ich eine Erklärung abgeben muss, denn dann wären es jetzt nicht 40 Monate Verspätung sondern zum Beispiel „nur“ 10 oder 12, weil ich die Erklärung natürlich sofort abgegeben hätte wenn ich es gewusst hätte.


        viele Grüße

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          #5
          mir wäre einfach nur geholfen gewesen wenn das Finanzamt zb schon 2021 oder 2022 moniert hätte dass ich eine Erklärung abgeben muss,
          Eine Verpflichtung, Steuerpflichtige schriftlich an die Erklärungsabgabe zu erinnern, gab und gibt es aber nicht. Die Finanzämter veröffentlichen auf

          Ihren Internetseiten jährlich eine Allgemeinverfügung, in der Abgabefristen für das jeweilige Jahr genannt sind. Dort wird im Übrigen auch bekanntgegeben,

          wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Da wird ausdrücklich auch der Krankengeldbezug erwähnt. Bei uns wird das auch in der Tageszeitung

          veröffentlicht: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Entschuldigt bitte wenn das falsch verstanden wurde - selbstverständlich hätte ich das wissen sollen, und die Fristen sind nun wirklich überall gut kommuniziert - das steht außer Frage.

            Die Regeln und dass das Amt nicht in der Holschuld ist, es keine Pflicht für das Finanzamt gibt mich anzuschreiben, ist für mich auch klar gegeben.

            meine frage zielte mehr auf das praktische / das tatsächliche.
            darauf wie dieser Mechanismus funktioniert, wenn Leute angeschrieben werden - denn das muss es ja geben, ich habe schon oft von Schreiben vom Finanzamt gehört / Aufforderungen.

            und eben ob es in so einem Fall und Verhältnis (1000 Euro Verspätung selbst bei 200 oder 500 Euro Nachzahlung) Sinn macht vorab zu fragen oder ob man damit unter Umständen etwas verschlimmert.

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              #7
              ... ich habe schon oft von Schreiben vom Finanzamt gehört / Aufforderungen.
              Es werden die Steuerpflichtigen in einem automatisierten Verfahren angeschrieben, bei denen ein entsprechender Marker (Signal) gesetzt ist.

              Ohne Marker als erklärungspflichtig ist man da nicht dabei und man kommt meines Wissens auch nicht automatisch in die Auswahl,

              nur weil eine Krankenkasse einmal ein Krankengeldbezug gemeldet hat. Da es für Verspätungszuschläge inzwischen einen gesetzlich

              geregelten Automatismus gibt, hilft Fragen meines Erachtens nicht. Wichtiger wäre, deine Eingaben daraufhin zu überprüfen, ob die

              ermittelte Nachzahlung wirklich stimmen kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Die Finanzämter erhalten schon über die E-Daten Mitteilung z. B. über gezahltes Krankengeld. Bis das bei steuerlich nicht erfassten Personen allerdings ausgewertet und diese explizit aufgefordert werden, können aber Jahre vergehen. Das wäre also vielleicht noch passiert, kommt auch auf die Beträge an. Gib doch einfach vor Aufforderung deine Erklärung ab, und warte, was mit dem Verspätungszuschlag passiert. Einspruch kannst du dagegen immer noch einlegen.

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                  #9
                  Und am besten gibst du 20-22 gleich mit ab, eine evtl. Erstattung da kann gleich mit 2019 verrechnet werden.
                  Zuletzt geändert von Kloebi; 10.10.2023, 08:12.

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                    #10
                    Wie kommst Du auf einen Verspätungszuschlag von 4-5 € pro Monat ? Der Verspätungszuschlag beträgt kraft Gesetzes mindestens 25 € pro Monat.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Wie kommst Du auf einen Verspätungszuschlag von 4-5 € pro Monat ? Der Verspätungszuschlag beträgt kraft Gesetzes mindestens 25 € pro Monat.
                      Die Aussage im ersten Beitrag war sinngemäß, mit den 0,25%, entsprechend den 4-5 Euro je Monat hätte man noch leben können, aber durch die mindestens 26 Euro würde es schlimm.

                      Deswegen bleibt es beim Tipp, genau rechnen, nachdenken, ob es Werbungskosten oberhalb der Pauschale gab, Spenden, Handwerker, aGB (bei Krankengeld nicht abwegig), Riester, Rürup etc. Die Nachzahlung muss weg, sonst hat man verloren.

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                        #12
                        Sorry, habe jetzt erst gesehen, dass der Threadersteller das im Folgesatz selbst erkannt hat. Da war ich zu schnell beim Lesen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Man sollte sich auch nicht tot stellen und auf Verjährung hoffen. Die Verjährungsfrist beträgt immerhin sieben Jahre bei Nichtabgabe, bei leichtfertiger Steuerverkürzung sogar mehr. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Bis Ende 2026 kann jederzeit noch eine Aufforderung kommen.

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                            #14
                            Vielen lieben Dank für eure Kommentare und Gedanken !

                            ich bin ja steuerlich erfasst - daher meine Verwunderung.
                            aber es ging wirklich nicht um die Frage ob ich etwas aussitzen soll, das ist überhaupt nicht meine Absicht, im Gegenteil.

                            mir ging es darum zu verstehen wie das funktioniert und
                            ob es Erfahrung gibt ob es sinnvoll ist nachzufragen vorab, etwas dazu zu schreiben, oder ob das im Gegenteil sogar kontraproduktiv sein könnte.

                            viele Grüße
                            el



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                              #15
                              Du bist vielleicht steuerlich erfasst, aber sicher nicht als Pflichtfall mit jährlicher Überwachung. Sonst hättest du schon 2020 Erinnerungen für 2019 erhalten. Offensichtlich hast du vor 2019 freiwillig mal Antragsveranlagungen abgegeben. Da geht das FA grds. davon aus, dass das auch künftig so sein wird und erinnert erstmal nicht. Erst wenn andere Daten vorliegen, wird geprüft, warum nichts abgegeben wurde.

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