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Handwerkerrechnung im selbstgenutzten 2 Familienhaus

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    Handwerkerrechnung im selbstgenutzten 2 Familienhaus

    Welchen Betrag setzte ich in die Werbungskosten bei V+V? Ich habe die Hälfte des Arbeitslohn für haushaltsnahe Aufwendungen eingesetzt. Richtig? Muss jetzt diese Hälfte von der Gesamtrechnung gekürzt und dann anteislmäßig als Werbungskosten in der Anlage V+V eingesetzt werden? Je zur Hälfte teilen sich Mieter und ich das Haus.

    #2
    In der Anlage V trägt man den Gesamtaufwand (einschließlich Materialkosten !) ein und teilt verhältnismäßig auf, bei 50% Eigennutzung

    sind die Hälfte dann als Werbungskosten anzugeben. In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen trägst du die neben dem Gesamtbetrag

    nur die auf dich entfallenden Arbeitskosten ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Ich hatte Bedenken, dass ich ja dann die Arbeitskosten quasi doppelt eintrage.
      Frage: Wie schaffe ich es, eine neue Frage zu stellen zu einem anderen Thema?

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        #4
        Danke. Ich hatte Bedenken, dass ich ja dann die Arbeitskosten quasi doppelt eintrage.
        Wieso ? Es werden über die Anlage V ja nur 50% als Werbungskosten berücksichtigt, das ist doch nur die Hälfte.

        Frage: Wie schaffe ich es, eine neue Frage zu stellen zu einem anderen Thema?
        Hier geht es zur Anleitung: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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