Welchen Betrag setzte ich in die Werbungskosten bei V+V? Ich habe die Hälfte des Arbeitslohn für haushaltsnahe Aufwendungen eingesetzt. Richtig? Muss jetzt diese Hälfte von der Gesamtrechnung gekürzt und dann anteislmäßig als Werbungskosten in der Anlage V+V eingesetzt werden? Je zur Hälfte teilen sich Mieter und ich das Haus.
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Keine Ankündigung bisher.
Handwerkerrechnung im selbstgenutzten 2 Familienhaus
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In der Anlage V trägt man den Gesamtaufwand (einschließlich Materialkosten !) ein und teilt verhältnismäßig auf, bei 50% Eigennutzung
sind die Hälfte dann als Werbungskosten anzugeben. In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen trägst du die neben dem Gesamtbetrag
nur die auf dich entfallenden Arbeitskosten ein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke. Ich hatte Bedenken, dass ich ja dann die Arbeitskosten quasi doppelt eintrage.
Frage: Wie schaffe ich es, eine neue Frage zu stellen zu einem anderen Thema?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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