Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer zurückbekommen ohne Steuererklärung - wie?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer zurückbekommen ohne Steuererklärung - wie?

    Hallo,

    ich frage für eine Kollegin, sie ist vor 2 Monaten aus der Kirche ausgetreten und es wird immer noch Kirchensteuer abgezogen.

    Wir haben im Internet gelesen, dass das dauert, bis das umgestellt ist. Der Chef meinte, sie bekommt es mit der Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

    Sie möchte aber keine Steuererklärung machen (hat keine Werbungskosten außer der Pauschale), weil sie Angst hat, dass - wenn sie einmal beim FA registriert ist - sie dann irgendwann aufgefordert wird, eine Steuererklärung zu machen und dann womöglich nachzahlen muss. Das nur zur Erklärung.

    Die eigentliche Frage aber ist: Wie kann sie ohne Steuererklärung die zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückbekommen? Weiß das jemand?

    LG Linda

    #2
    Sie möchte aber keine Steuererklärung machen (hat keine Werbungskosten außer der Pauschale), weil sie Angst hat, dass - wenn sie einmal beim FA registriert ist - sie dann irgendwann aufgefordert wird, eine Steuererklärung zu machen und dann womöglich nachzahlen muss
    So ein Unsinn !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      So ein Unsinn !
      Ja, das habe ich auch gesagt! Sie meinte, das hat eine Freundin der Familie, die Steuerberaterin ist, gesagt. Ich konnte es auch nicht glauben.

      LG Linda

      Kommentar


        #4
        Wann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen, ist in § 46 EStG gesetzlich geregelt. Die Finanzämter fordern nicht willkürlich

        Steuererklärungen an, dafür reicht weder das Personal noch die Zeit. Die Bekannte soll für 2023 eine Steuererklärung einreichen oder auf

        die zu viel einbehaltene Kirchensteuer verzichten. Ich kenne keine Möglichkeit, die zu viel einbehaltene Kirchenlohnsteuer auf anderem

        Wege erstattet zu bekommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Linda20032

          Ihr Arbeitgeber bzw. sein Lohnabrechnungs-Dienstleister ruft jeden Monat vor Entgeltabrechnung die ELSTAM-Daten seiner Mitarbeiter ab.

          Über die ELSTAM-Daten erfährt der Arbeitgeber also - zeitversetzt - von Ihrem Kirchenaustritt.

          Wenn der Austritt z.B. ab September gültig ist, und sie jetzt natürlich schon die September-Abrechnung mit Kirchensteuerabzug erhalten haben, kann ein gutes Lohnprogramm die zuviel einbehaltene Kirchensteuer für September Ihnen in der Entgeltabrechnung für Oktober wieder gutschreiben!

          Kann sein, dass der Lohnsachbearbeiter da was "händisch", z.B. den "permanenten Lohnsteuerausgleich" oder sowas, aktivieren muss - aber es sollte heutzutage eigentlich ohne "händischen" Eingriff des Sachbearbeiters "vollautomatisch" funktionieren.

          Weitere Variante, wenn gesetzlich möglich und im Lohnprogramm aktiviert, ist der "automatische Lohnsteuerausgleich" mit der Dezember-Abrechnung, da werden dann unterjährig schwankende Steuerabzüge oder eben solche Dinge wie Austritte rückwirkend berichtigt.

          Kommentar


            #6
            Die Berücksichtigung in der Lohnabrechnung des AG funktioniert erfahrungsgemäß nicht immer, aber spätestens im Dezember ist das geklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zu # 2: Ich will hier nicht gegen jede Ironie oder Polemik anschreiben. Aber dieser Beitrag hätte auch zugunsten des konstruktiveren Beitrags # 4 entfallen können.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar


                #8
                Zitat von timote Beitrag anzeigen
                Zdieser Beitrag hätte auch zugunsten des konstruktiveren Beitrags # 4 entfallen können.
                Diese Theorie, dass man dauerhaft zur Abgabe verpflichtet wäre, wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, findet man immer wieder. Das find ich schon sehr nervig! Charlie hat das kommentiert, aber keine Aussage über den Fragesteller getroffen.

                Und es gibt mehrere Gründe dafür, dass die Frage hier im Forum sowieso nichts zu suchen hat. Es geht schonmal gar nicht um Elster.

                Kommentar


                  #9
                  Ja, sorry, ich weiß, dass es nicht um Elster geht. Aber ich wusste nicht, wo ich sonst fragen sollte.

                  Vielen Dank für Eure Antworten. Vielleicht wird es ja im Dezember von selbst ausgeglichen, ansonsten werde ich ihr sagen, dass sie ruhig eine Steuererklärung machen kann :-)

                  LG Linda

                  Kommentar


                    #10
                    Linda20032 schreibt: "Sie möchte aber keine Steuererklärung machen (hat keine Werbungskosten außer der Pauschale), weil sie Angst hat, dass - wenn sie einmal beim FA registriert ist - sie dann irgendwann aufgefordert wird, eine Steuererklärung zu machen und dann womöglich nachzahlen muss. Das nur zur Erklärung."

                    Tja, das ist so eine Sache ...

                    früher, bevor es die Identifikationsnummer gab, bevor die ganze Welt elektronisch Daten ans Finanzamt meldete, als es noch Lohnsteuerkarten auf Pappe/Karton gab, es nur eine Software gab, die händische Eingaben erforderte und keine Daten einlesen konnte - da gab es das schon öfters, dass z.B. Eheleute mit Steuerklassenkombination III/V nie zur Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordet wurden ...

                    und heute? sollten die "Lücken" eigentlich geschlossen sein - tja, sollten ... warum sollten? weil es tatsächlich immer noch so ist, dass wenn z.B. "nur-Rentner", die "schleichend" durch jährliche Rentenerhöhungen oder auch von einem zum anderen Kalenderjahr wegen Tod des Ehepartners in die Steuerpflicht reinrutschen, das Finanzamt diese Steuerpflichtigen Jahre später oftmals für 4 bis 7 Jahre rückwirkend zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen auffordert ...

                    also die Daten zur lückenlosen Überprüfung sind da, nur die Programme, die die Daten zusammenfügen und "Proberechnen", scheinen noch nicht so zu funktionieren wie sie sollten ...

                    also auch heute kann im "Ausnahmefall" die Ausgangsaussage immer noch Gültigkeit haben - mit ständig sinkender Wahrscheinlichkeit, weil die Programmierer fleißig Lücken schließen und die Techniker fleißig Rechenzentrumsleistung erhöhen ...

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X