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Lohnsteuer 2017 - 1587€ Nachzahlung. ELSTER errechnete 607€ Nachzahlung

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    Lohnsteuer 2017 - 1587€ Nachzahlung. ELSTER errechnete 607€ Nachzahlung

    Hi zusammen,

    ich musste für meine Schwiegereltern die Lohnsteuer von 2017 - 2020 beim FA nachreichen.

    Sie Arbeitnehmerin, Er Rentner (vor 2017)

    Von 2018 bis 2020, mussten wir etwas weniger nachzahlen als Elster berechnet hat (ca. 550€ berechnet).

    2017 jedoch, müssen Sie 1.000€ mehr bezahlen, als ich in Elster ausgerechnet habe.


    Wie kann das möglich sein? Woher kommt die extreme Differenz?

    Ich würde euch hier gerne alle Daten offen legen (Bilder) und hoffe, dass ihr sie lesen könnt!

    Mal abgesehen davon, dass ich die Mutter als Person A angegeben habe und ihn als Renter mit Person B, aber das FA hat beide Daten getauscht (auch in den anderen Jahren), aber daran kann es nicht liegen.

    Ich habe alle Daten so eingetragen, wie es sich gehört und habe auch eigentlich nichts vergessen. Alle Daten auch nochmal kontrolliert und von meiner Seite aus, passt alles.




    So, hier das 1. Bild:
    Die Berechnung von Elster





    Das 2. Bild:
    Der Vergleich der Steuerbescheide (hier sieht man einige tausend Euro unterschied)




    Das 3. Bild
    Der Bescheid




    Das 4. und 5. Bild:
    Die Hinweise




    Falls irgendwas fehlen sollte, bitte Bescheid geben und ich versuche die Fragen zu beantworten.

    Vielen Dank!
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    Diese Galerie hat 5 Bilder

    #2
    Für mich sieht das so aus als wäre die Rente ursprünglich gar nicht erklärt worden. Mein Elster kann natürlich die Steuer nicht richtig berechnen, wenn da Einnahmen weggelassen wurden.

    Schon so verwirrend, wenn die Daten des Ehemanns bei Ehefrau eingetragen wurden und umgekehrt!

    Kommentar


      #3
      Für mich sieht das so aus als wäre die Rente ursprünglich gar nicht erklärt worden.
      In den Bescheiddaten des Finanzamts sieht es so aus, als gäbe es 2 Renten. Was die Lesbarkeit angeht, habe ich trotz Brille gewisse Schwierigkeiten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Tatsächlich!

        Oder drei?

        Ich hab mir nur den Vergleich angeguckt, da sieht das aus als wäre gar keine Rente erklärt worden.

        Kommentar


          #5
          Die Rente ist definitv angegeben worden! Steht da bei diesen 7969€ bei Anlage R eingefügt. Im Vergleich tauchen nur noch 4679€ (erkl. Daten) und 8724€ (lt. Bescheid)

          Fragt mich nicht, warum das so ist ^^

          Kommentar


            #6
            Fragt mich nicht, warum das so ist ^^
            Du wirst doch wissen, ob es mehr als 1 Rente gibt, was ja nur selten vorkommt.

            In den Bescheiddaten sind 3 Renten aufgeführt, wobei mir bei der letzten aufgefallen ist, dass da als Jahresbetrag wohl 0 steht,

            aber trotzdem ein steuerpflichtiger Rentenanteil von über 4.000,00 € ausgewiesen ist. Gab es vielleicht eine Nachzahlung ?
            Zuletzt geändert von Charlie24; 14.10.2023, 20:00.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nein es gab nur eine einzige Rente. Und auch keine Nachzahlung

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                #8
                Und auch keine Nachzahlung
                Dann ist dem Finanzamt beim Umgruppieren der Daten eventuell ein Fehler unterlaufen, das musst du mit dem Finanzamt klären.

                Im Forum ist das nicht leistbar, es ist sowieso kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

                Aus den Erläuterungen habe ich noch entnommen, dass du einen Rentenbeginn im Jahr 2017 erklärt hast, das Finanzamt aber wegen

                einer vorhergehenden Rente von einem fiktiven Rentenbeginn im Jahr 2010 ausgeht, was ja zu einem geringeren Besteuerungsanteil

                führt und günstiger für die Schwiegereltern wäre.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok, dann muss man da mal hinschreiben und um Antworten bitten. Vielen Dank erstmal

                  Kommentar


                    #10
                    Das Problem ist nur, nachdem ich beim FA das letzte mal was nachgefragt habe, musste ich als Strafe gleich mal 3 Jahre länger ne Nachzahlung einreichen

                    Kommentar


                      #11
                      Das Problem ist nur, nachdem ich beim FA das letzte mal was nachgefragt habe, musste ich als Strafe gleich mal 3 Jahre länger ne Nachzahlung einreichen
                      Du meinst, das Finanzamt könnte auch für Jahre vor 2017 noch Steuererklärungen haben wollen ? Wenn die jetzige Rente 2017 begonnen hat,

                      ist das nicht sehr wahrscheinlich

                      Wenn du wissen willst, was die Rentenversicherung für das Jahr 2017 übermittelt hat, musst du die Information über die Meldung an die

                      Finanzverwaltung bei der Rentenversicherung anfordern und zwar ab 2017. Im Bescheinigungsabruf stehen die ja nicht mehr zur Verfügung.

                      Der Antrag kann hier online gestellt werden, bitte kein Endjahr eingeben: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Hi danke dir, das habe ich vor kurzem tatsächlich schon gemacht. Mal gucken wann da was kommt.

                        Die Rente hat laut Auskunft Schwiegermonster, 2010 begonnen.

                        Allerdings, wollte ich eben nochmal ein Foto vom Bescheid von 2017, von der ersten Seite (wegen Kontaktdaten)

                        Dann schickt die mir nicht 3 Bilder von irgendwelchen Rentenbescheide?!
                        Und was sehe ich da:


                        Er hat (laut einem Bild) die Altersrente für Schwerbehinderte erst ab 01.02.2017 erhalten, sie wird ab 01.04. monatlich ausgezahlt

                        auf dem nächsten Bild steht: Anstelle ihrer bisherigen Rente,ist ab 01.06.2017 eine höhere Regelsaltersrente zu zahlen. Mit 3 möglichkeiten, aufgrund günstigere Rentenart bzw. frühere Rentenbeginn.
                        In der aufgeführten Tabelle steht dann:
                        Bisher bezogene Rente wegen voller EM ab 01.09.2010


                        Das heißt, er hat wirklich 2 Renten bezogen.
                        Eine wegen Erwerbsminderung und dann die Altersrente

                        Kommentar


                          #13
                          Eine wegen Erwerbsminderung und dann die Altersrente
                          Erklärt hast du selbst allerdings nur eine Rente. Dann spricht doch einiges dafür, dass das Finanzamt die Daten schon richtig ausgewertet und zugeordnet hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            305er

                            In Ihrem Fall ist einiges unnötigerweise schiefgelaufen:

                            1. Fehler des Erstellers:

                            1.1. Daten der Eheleute "verkehrt herum" eingegeben ...

                            1.2. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sind die vom Finanzamt angesetzten Renteneinnahmen richtig - also haben Sie die Renteneinnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch aufaddiert ...

                            2. Das hat dann zu folgenden Finanzamt-Fehlern geführt:

                            2.1. Die Werbungskosten bei den Lohneinkünften der Ehefrau stehen im ESt-Bescheid "zu Ihren Gunsten" (!) als Werbungskosten des Ehemannes drin - so wie sie es fälscherlicherweise erfasst haben hat der Sachbearbeiter die Werbungskosten beim Ehemann drin stehen gelassen und nur die Einnahmen beim Ehemann rausgenommen - siehe die negativen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Ehemannes - falsch zu Ihren Gunsten!

                            2.2. Die im ESt-Bescheid enthaltene erste kleine Rente ist m.E. vom Finanzamt richtig berechnet (Beginn 2010, Ertragsanteil 60%,so wie es in den Erläuterungen im Bescheid drinsteht).

                            2.3. Bei der zweiten deutlich höheren Rente ist der steuerpflichtige Teil der Rente m.E. vom Finanzamt zu Ihren Gunsten falsch berechnet worden: Der steuerpflichtige Anteil sollte nicht 60%, sondern weil Rentenbeginn in 2017 74% sein (siehe auch Erläuterungen im Steuerbescheid)

                            2.4. Dritte Rente: Jahresbetrag der Rente = 0€ , maßgeblicher Jahresbetrag = 6.446€ , davon steuerpflichtig 4.770€ (=74%) - da kann ich mir nicht so recht vorstellen, was das sein soll - könnte ein Fehleintrag des Finanzbeamten zu Ihren Ungunsten sein!
                            Zuletzt geändert von Uwe64; 14.10.2023, 22:37.

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                              #15
                              Jahresbetrag der Rente = 0€ und maßgeblicher Jahresbetrag = 6.446€ - da kann ich mir nicht so recht vorstellen, was das sein soll - könnte ein Fehleintrag des Finanzbeamten zu Ihren Ungunsten sein!
                              Ich halte das nicht (mehr) für wahrscheinlich. Es hat wohl 2017 zunächst im Februar einen Rentenbescheid für eine Altersrente als Schwerbehinderter gegeben

                              und dann ab Juli eine Umwandlung dieser Rente in eine Regelaltersrente. Siehe Beitrag '#12 !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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