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Haben Aktiengewinne Auswirkung auf angegebenes Einkommen im Einkommenssteuerbescheid?

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    Haben Aktiengewinne Auswirkung auf angegebenes Einkommen im Einkommenssteuerbescheid?

    Hallo,

    ich bin 2022 nebenberuflich (neben Studium) Selbstständig gewesen. Dabei bin ich familienversichert gewesen. Um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen und die GKV-Beiträge nachzahlen zu müssen, darf ich nur 470€ pro Monat und damit 5640€ (=12x470) im Jahr verdienen. Ich habe mit meinee selbstständigen Tätigkeit insgesamt 5600€ vedient und habe gleichzeitig 600€ über Aktienhandel verdient. Die 600€ sind unter den 801€ Freibetrag. Werden die Aktiengewinne, auch wenn ich Sie nicht versteuern muss, trotzdem im Einkommensteuerbescheid als Einkommen ausgewiesen?

    Zusatzfrage: Hätte ich über den 801€ Freibetrag Aktiengewinne erwirtschftet, wären dann meine Gewinne in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen, auch wenn ich bereits die Pauschalbesteuerung von ca. 25% bereits abgeführt habe über meinen Broker?

    MfG Sabine Abter

    #2
    Im Einkommensteuerbescheid erscheinen Kapitalerträge nur dann, wenn sie in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.

    Ob man Kapitalerträge gegenüber der Krankenkasse angeben muss, ist ein anderes Thema, das mit ELSTER nichts zu tun hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich empfehle, sich die Begriffsbestimmung in §2 EStG zu Gemüte zu führen, insbesondere die Unterscheidung in den Absätzen 5a und 5b.

      Bei außersteuerlichen Zwecken zählen die nach §32d zu versteuernden Beträge (also die mit 25% besteuerten Kapitalerträge) zu den Einkünften bzw. Einkommen dazu, auch wenn sie im steuerlichen Sinne nicht als solche ausgewiesen werden.

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        #4
        Bei freiwillig in der GKV Versicherten wird noch nicht mal der Sparer-Pauschbetrag außen vor gelassen:

        https://www.tk.de/techniker/leistung...chnung-2006786

        Was bei der Einkommensgrenze für die Familienversicherung als Einkommen angerechnet wird, weiß ich aber nicht. Ist auch kein Thema des Forums
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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