Hallo,
ich bin 2022 nebenberuflich (neben Studium) Selbstständig gewesen. Dabei bin ich familienversichert gewesen. Um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen und die GKV-Beiträge nachzahlen zu müssen, darf ich nur 470€ pro Monat und damit 5640€ (=12x470) im Jahr verdienen. Ich habe mit meinee selbstständigen Tätigkeit insgesamt 5600€ vedient und habe gleichzeitig 600€ über Aktienhandel verdient. Die 600€ sind unter den 801€ Freibetrag. Werden die Aktiengewinne, auch wenn ich Sie nicht versteuern muss, trotzdem im Einkommensteuerbescheid als Einkommen ausgewiesen?
Zusatzfrage: Hätte ich über den 801€ Freibetrag Aktiengewinne erwirtschftet, wären dann meine Gewinne in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen, auch wenn ich bereits die Pauschalbesteuerung von ca. 25% bereits abgeführt habe über meinen Broker?
MfG Sabine Abter
ich bin 2022 nebenberuflich (neben Studium) Selbstständig gewesen. Dabei bin ich familienversichert gewesen. Um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen und die GKV-Beiträge nachzahlen zu müssen, darf ich nur 470€ pro Monat und damit 5640€ (=12x470) im Jahr verdienen. Ich habe mit meinee selbstständigen Tätigkeit insgesamt 5600€ vedient und habe gleichzeitig 600€ über Aktienhandel verdient. Die 600€ sind unter den 801€ Freibetrag. Werden die Aktiengewinne, auch wenn ich Sie nicht versteuern muss, trotzdem im Einkommensteuerbescheid als Einkommen ausgewiesen?
Zusatzfrage: Hätte ich über den 801€ Freibetrag Aktiengewinne erwirtschftet, wären dann meine Gewinne in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen, auch wenn ich bereits die Pauschalbesteuerung von ca. 25% bereits abgeführt habe über meinen Broker?
MfG Sabine Abter
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