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Verspätungszuschlag 2020 & 2021: EÜR vs. Steuererklärung

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    Verspätungszuschlag 2020 & 2021: EÜR vs. Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich wende mich mit einer dringenden Anfrage an dieses geschätzte Forum und hoffe auf hilfreiche Ratschläge bezüglich meines Verspätungszuschlags.

    Für das Jahr 2020 habe ich, trotz geringer Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung, einige Belege nicht rechtzeitig nachreichen können. Daraufhin wurde mir ein teilweiser vorläufiger Bescheid gemäß § 165 Abs. 1 ausgestellt, welcher einen Betrag von 81 € Einkommenssteuer und 200 € Verspätungszuschlag beinhaltet. Für das Jahr 2021 habe ich bisher lediglich eine amtliche EÜR eingereicht, was zu einem Schätzungsbescheid nach § 164 Abs.1 führte. Dieser besagt 118 € Einkommenssteuer und 275 € Verspätungszuschlag, was in Summe 276 € ergibt.

    Trotz meiner hauptsächlich ehrenamtlichen Tätigkeiten und einer primär aus Sozialschwachen bestehenden Zielgruppe, fühlt sich dieser Betrag für mich unverhältnismäßig hoch an.

    Da die Frist bereits morgen endet und ich bislang keinen Erfolg hatte, das zuständige Amt und die Vollstreckungsabteilung telefonisch zu erreichen, überlege ich, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.

    Könnte mir jemand aus der Community behilflich sein? Welche Punkte sollte ich in dieser Stellungnahme berücksichtigen, und welche Formulierungen könnten erfolgversprechend sein?

    Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und schätze Ihre Zeit und Expertise sehr.

    Freundliche Grüße

    #2
    In diesem Forum geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, nicht um Fragen zum Steuerrecht.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      "Geringe" Verspätung wird es vermutlich nicht gewesen sein. Der Mindestverspätungszuschlag beträgt 25 € pro angefangenen Monat. Sofern dieser zum Tragen kam, wären das für 2020 acht und für 2021 11 angefangene Monate. Abgesehen davon behauptet mein Taschenrechner, dass 118 + 276 nicht 276, sondern 393 ergibt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Entschuldigung, Charlie,
        danke für die Klarstellung. Mein Fehler – ich habe die spezifische Ausrichtung dieses Forums übersehen. Ich hatte gehofft, hier Hilfe zu finden, da es sich finanziell für mich nicht lohnt, einen Steuerberater zu konsultieren. Ich werde in Zukunft versuchen, mich besser zu orientieren. Danke für dein Verständnis.

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          #5
          Hallo Picard777,

          herzlichen Dank für deine Einschätzung und das Aufzeigen meiner Fehler. Deine Klarstellung hat mir sehr geholfen. Trotz der falschen Eingaben und Zahlen hat es sich definitiv gelohnt, hier nachzufragen. Dank dir habe ich nun eine bessere Orientierung, zumindest für die Zukunft.

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