Hallo zusammen,
ich wende mich mit einer dringenden Anfrage an dieses geschätzte Forum und hoffe auf hilfreiche Ratschläge bezüglich meines Verspätungszuschlags.
Für das Jahr 2020 habe ich, trotz geringer Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung, einige Belege nicht rechtzeitig nachreichen können. Daraufhin wurde mir ein teilweiser vorläufiger Bescheid gemäß § 165 Abs. 1 ausgestellt, welcher einen Betrag von 81 € Einkommenssteuer und 200 € Verspätungszuschlag beinhaltet. Für das Jahr 2021 habe ich bisher lediglich eine amtliche EÜR eingereicht, was zu einem Schätzungsbescheid nach § 164 Abs.1 führte. Dieser besagt 118 € Einkommenssteuer und 275 € Verspätungszuschlag, was in Summe 276 € ergibt.
Trotz meiner hauptsächlich ehrenamtlichen Tätigkeiten und einer primär aus Sozialschwachen bestehenden Zielgruppe, fühlt sich dieser Betrag für mich unverhältnismäßig hoch an.
Da die Frist bereits morgen endet und ich bislang keinen Erfolg hatte, das zuständige Amt und die Vollstreckungsabteilung telefonisch zu erreichen, überlege ich, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Könnte mir jemand aus der Community behilflich sein? Welche Punkte sollte ich in dieser Stellungnahme berücksichtigen, und welche Formulierungen könnten erfolgversprechend sein?
Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und schätze Ihre Zeit und Expertise sehr.
Freundliche Grüße
ich wende mich mit einer dringenden Anfrage an dieses geschätzte Forum und hoffe auf hilfreiche Ratschläge bezüglich meines Verspätungszuschlags.
Für das Jahr 2020 habe ich, trotz geringer Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung, einige Belege nicht rechtzeitig nachreichen können. Daraufhin wurde mir ein teilweiser vorläufiger Bescheid gemäß § 165 Abs. 1 ausgestellt, welcher einen Betrag von 81 € Einkommenssteuer und 200 € Verspätungszuschlag beinhaltet. Für das Jahr 2021 habe ich bisher lediglich eine amtliche EÜR eingereicht, was zu einem Schätzungsbescheid nach § 164 Abs.1 führte. Dieser besagt 118 € Einkommenssteuer und 275 € Verspätungszuschlag, was in Summe 276 € ergibt.
Trotz meiner hauptsächlich ehrenamtlichen Tätigkeiten und einer primär aus Sozialschwachen bestehenden Zielgruppe, fühlt sich dieser Betrag für mich unverhältnismäßig hoch an.
Da die Frist bereits morgen endet und ich bislang keinen Erfolg hatte, das zuständige Amt und die Vollstreckungsabteilung telefonisch zu erreichen, überlege ich, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Könnte mir jemand aus der Community behilflich sein? Welche Punkte sollte ich in dieser Stellungnahme berücksichtigen, und welche Formulierungen könnten erfolgversprechend sein?
Ich danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und schätze Ihre Zeit und Expertise sehr.
Freundliche Grüße
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