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    Gefundene Fehler und Konflikte

    Leider kämpfe ich noch immer mit dem neuen Elster-Steuerprogramm.

    Bei der Prüfung meiner Eingaben erschienen folgende Fehlermeldungen:

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
      Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung sonstigen Kosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
      • Anlage V / 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (...) / Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5 / 17 - Sonstiges


        Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
    Bei den sonstigen Kosten wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    • Anlage V / 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (...) / Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück in den Zeilen 4 und 5 / 17 - Sonstiges

    Sorry, aber ich kann damit nichts anfangen. Kann mir jemand weiterhelfen, was genau mit den Fehlermeldungen gemeint ist und wo ich was eintragen kann/muss?
    Ich wäre sehr dankbar.

    #2
    Ein Gesamtbetrag darf nur angegeben werden, wenn das Objekt teilweise eigengenutzt ist, bei vollständiger Vermietung

    darf nur die unterste Zeile mit den Werbungskosten ausgefüllt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank!
      Hoffentlich reicht dieser nette Schubs, damit ich es jetzt richtig mache.

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        #4
        Hoffentlich reicht dieser nette Schubs, damit ich es jetzt richtig mache.
        Je nachdem, ob eine teilweise Eigennutzung vorliegt oder nicht, muss es so oder so aussehen:

        Anlage_V_17_1.jpg Anlage_V_17_2.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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