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    #16
    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

    Kannst Du alles machen, ist aber nicht wirklich erforderlich nachdem wir nun wissen woran es liegt.
    Du kannst mit Elster Einspruch einlegen (da gibt es ein eigenes Formular) und in der Begründung darauf verweisen, dass Deine Frau seit November 2022 mit Dir zusammen in Deutschland lebt, in 2022 keine Einkünfte und keine Lohnersatzleistungen bekommen hat und bitte die Splittingtabelle angewendet werden soll. Die vollständigen Personalien Deine Frau solltest Du noch angeben und wenn sie die schon hat ihre Steuer-ID. Das war es eigentlich schon. Und die Einspruchsfrist beachten!
    Na hoffentlich lässt sich das Finanzamt darauf ein :-) Und was mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung? Das schreibe ich ja noch dazu während der Einspruchsfrist, oder?

    Danke.

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      #17
      Zitat von menahem80 Beitrag anzeigen

      Und was mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?
      Das geht direkt mit dem Einspruchsformular.

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        #18
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

        Das geht direkt mit dem Einspruchsformular.
        Vielen herzlichen Dank!

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          #19
          Noch zwei Fragen:

          1) Reichen denn die Einsprüche über Elster oder soll ich hinterher das Ganze noch per Eischreiben ans Finanzamt senden?

          2) Wie begründe ich (Sachverhaltsschilderung) genau für meinen speziellen Fall den Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung? Es gibt ja zwei Optionen: a) ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes und b) sog. unbillige Härte.

          Ich persönlich tendiere zum Punkt a).

          Vielen Dank auch an alle, die mir hier im Forum mit Rat zur Seite standen - das weiß ich sehr zu schätzen!

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            #20
            menahem80!

            Wieso kompliziert was umständlich schreiben, sich noch Gedanken über Vollziehungsaussetzung zu machen, anstatt das zu machen, was ich geschrieben habe, und das Finanzamt einfach anzurufen?

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              #21
              Von einfach anrufen würde ich in diesem Fall abraten. Wenn Du den Einspruch mit ELSTER übermittelst bekommst Du eine Eingangsbestätigung und kannst notfalls nachweisen, dass der Einspruch innerhalb der Frist erfolgt ist. Eine nochmalige Übersendung per Einschreiben ist dann nicht erforderlich, Du hast ja das Übermittlungsprotokoll von ELSTER. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss nicht besonders begründet werden, es reicht die Einspruchsbegründung und es ist natürlich die Variante a).

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                #22
                Von einfach anrufen würde ich in diesem Fall abraten.
                Das würde ich auch nicht machen. Direkt beim Bearbeiter anrufen, ist ohnehin nicht in allen Bundesländern möglich.

                Vielleicht sollte er noch einen von seiner Frau unterschriebenen Dreizeiler mit hochladen, dass sie keine Einzelveranlagung wünscht

                und ebenfalls die Zusammenveranlagung beantragt. Siehe auch § 26 Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  Vielleicht sollte er noch einen von seiner Frau unterschriebenen Dreizeiler mit hochladen, dass sie keine Einzelveranlagung wünscht

                  [/url]
                  Gute Idee. Und vielleicht noch die Heiratsurkunde und die Anmeldebestätigung am gemeinsamen Wohnsitz, um alle Zweifel beim FA auszuschließen.

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                    #24
                    Und vielleicht noch die Heiratsurkunde und die Anmeldebestätigung am gemeinsamen Wohnsitz,
                    Bei einem Zuzug im November 2022 muss doch die Ehefrau längst eine persönliche Steuer-ID erhalten haben. Deren Angabe sollte reichen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Bei einem Zuzug im November 2022 muss doch die Ehefrau längst eine persönliche Steuer-ID erhalten haben. Deren Angabe sollte reichen.
                      Ja, meine Frau besitzt auch eine deutsche Steuer-ID! Das hat auch das Finanzamt im letzten November mitgeteilt beim Steuerklassenwechsel - ich in III und meine Frau in V.

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                        #26
                        Ja, meine Frau besitzt auch eine deutsche Steuer-ID!
                        Davon bin ich ausgegangen. Du hast hier alle Informationen erhalten, die du benötigst, um den Steuerbescheid für 2022 aus der Welt zu schaffen.

                        Wir werden dir aber hier keinen Einspruch formulieren, das wäre eindeutig verbotene Hilfe in Steuersachen. Schon die bisherige Hilfe ist nah dran.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Davon bin ich ausgegangen. Du hast hier alle Informationen erhalten, die du benötigst, um den Steuerbescheid für 2022 aus der Welt zu schaffen.

                          Wir werden dir aber hier keinen Einspruch formulieren, das wäre eindeutig verbotene Hilfe in Steuersachen. Schon die bisherige Hilfe ist nah dran.
                          Das habe ich auch nicht verlangt! Ich bin für eure ganzen Antworten äußerst dankbar und hoffe, dass diese Forumsbeiträge so auch erhalten bleiben.

                          Nochmals ganz großen Dank an euch alle!!

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                            #28
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            eine bei der Gemeinde abgegebene Betriebsaufgabeerklärung landet ebenfalls vollautomatisch (digital ?) beim Finanzamt und sollte Ihrem Sachbearbeiter zugänglich sein -
                            Schön wärs, habe letztens von meiner Heimatgemeinde die Info bekommen, dass man sich mit seiner Gewerbean- oder -Abmeldung selber beim FA melden soll. Elektronisch übermitteln könnte die Gemeinde nicht wegen unterschiedlichen Systemen bei FA und Gemeinde und ein zusätzlicher Ausdruck fürs FA sei der Gemeinde zu teuer. Es gebe daher nur einmal im Monat (wenn überhaupt) eine Sammelmeldung per Mail .
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #29
                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                              Schön wärs, habe letztens von meiner Heimatgemeinde die Info bekommen, dass man sich mit seiner Gewerbean- oder -Abmeldung selber beim FA melden soll. Elektronisch übermitteln könnte die Gemeinde nicht wegen unterschiedlichen Systemen bei FA und Gemeinde und ein zusätzlicher Ausdruck fürs FA sei der Gemeinde zu teuer. Es gebe daher nur einmal im Monat (wenn überhaupt) eine Sammelmeldung per Mail .
                              Deshalb werde ich heute zusätzlich zu den Einsprüchen die Gewerbeabmeldung per Einschreiben ans FA auf den Weg bringen.

                              Danke.

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                                #30
                                Hallo Beamtenschweiß!

                                In Baden-Württemberg funktioniert die "Gewerbe-An- und -Abmeldung" elektronisch und reibungslos - siehe hier:

                                https://www.stuttgart.de/organigramm...e-abmelden.php

                                auf der verlinkten Seite "Vorgehen" öffnen, da steht u.a.:

                                "Das Amt für öffentliche Ordnung leitet Ihre Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie‐ und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter."

                                Natürlich fordert das Finanamt dann noch weitere Informationen an:

                                Bei der "Anmeldung" den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung",
                                bei der "Abmeldung" will das Finanzamt eine Aufgabebilanz

                                Und. Beamtenschweiß, leider auch eine Tatsache:

                                In unserer ach so supertollen und wunderbaren und anscheinend von allen gewollten volldigitalen Welt finden sich die Wenigsten zurecht - und es gibt zuviele Mitarbeiter auf den Ämtern, die nicht den blassesten Schimmer davon haben, was das Rechenzentrum alles elektronisch wohin versendet!

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