Hohe Steuernachzahlung samt Vorauszahlung 2023
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Wenn Du das so machst wie Charlie24 geschrieben hat wird das FA dem Einspruch abhelfen. Eine Aussetzung der Vollziehung wird dann nicht mehr erforderlich sein, dann Du bekommst bei Zusammenveranlagung höchstwahrscheinlich eine schöne ERSTATTUNG ! Der erste Steuerbescheid wird damit gegenstandslos.
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Doch, es gab 2022 geringe Gewinneinkünfte !Scheinbar sind bei Dir keine Gründe mehr vorhanden, aus denen Du zur Abgabe per Elster verpflichtet wärst. Also könntest Du wohl auch auf Papier abgeben.
Das ist doch überhaupt kein Problem und dauert m. E. auch nicht sehr lange. Du startest eine neue Erklärung für 2022 und übernimmst die Daten... muss ich da wirklich über Elster die gesamte Steuererklärung neu aufrollen
der übermittelten Erklärung. Dann trägst du im HV zusätzlich die Daten deiner Frau ein und beantragst Zusammenveranlagung. Wenn deine Frau vor ihrem Zuzug
im Jahr 2022 Einkünfte im Herkunftsland hatte, fügst du die Anlage WA-ESt bei füllst die Zeilen 5, 6 und 21 aus, ggf. kommt in die Zeile 6 ein 0.
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Naja, ich würde mal sagen, das kann man berechnen, sobald Dir die Einspruchsentscheidung zugegangen ist.Zitat von menahem80 Beitrag anzeigeneinen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch - welches Datum wäre es dann?
Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread wieder gelesen. Scheinbar sind bei Dir keine Gründe mehr vorhanden, aus denen Du zur Abgabe per Elster verpflichtet wärst. Also könntest Du wohl auch auf Papier abgeben.Zitat von menahem80 Beitrag anzeigenmuss ich da wirklich über Elster die gesamte Steuererklärung neu aufrollen
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Guten Abend zusammen! Heute bekam ich vom Finanzamt zwei Briefe nach Hause:
1) Die Aussetzung der Vollziehung wurde ab Fälligkeitsdatum des Einkommenssteuerbescheides (Fälligkeit wäre am 27.11.2023) vom FA gewährt! Das Ende der Aussetzung der Vollziehung einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch - welches Datum wäre es dann?
2) Einspruch gegen Einkommenssteuerbescheid für 2022 - folgendes schreibt FA:
"Für die weitere Bearbeitung benötige ich noch folgende Unterlagen und Auskünfte:
Bitte reichen Sie innerhalb der oben genannten Frist eine neue Einkommensteuererklärung 2022 als Zusammenveranlagung mit Ihrer Ehefrau ein, damit der Splittingtarif berücksichtigt werden kann." - muss ich da wirklich über Elster die gesamte Steuererklärung neu aufrollen oder gibt es da andere Möglichkeiten? Ich habe bis 11.12.2023 Zeit.
3) Betreffend Vorauszahlungsbescheid:
Die ganzen Beiträge für 2023 und darüber hinaus wurde ausgenullt, sodass ich davon ausgehe, dass die Gewerbeabmeldung somit vom FA akzeptiert wurde und die Angelegenheit somit erledigt ist für die Zukunft.
Danke und schönen Abend!
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Zu # 29 Gewerbeabmeldung per Einschreiben ans FA: Das kannst du natürlich machen. Billiger wäre es wohl per sonstige Mitteilung ans FA, und du bekommst ein Übermittlungsprotokoll, das deine Angaben enthält, abspeicherbar als PDF.
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Hallo,
was in BA-WÜ funktioniert heißt noch lange nicht, dass dies in anderen BL genauso ist trotz Konsens, in SN funktioniert es auch nur so, wie bei Beamtenschweiß
Tschüß
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Ein Gast antworteteHallo Beamtenschweiß!
In Baden-Württemberg funktioniert die "Gewerbe-An- und -Abmeldung" elektronisch und reibungslos - siehe hier:
https://www.stuttgart.de/organigramm...e-abmelden.php
auf der verlinkten Seite "Vorgehen" öffnen, da steht u.a.:
"Das Amt für öffentliche Ordnung leitet Ihre Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie‐ und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter."
Natürlich fordert das Finanamt dann noch weitere Informationen an:
Bei der "Anmeldung" den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung",
bei der "Abmeldung" will das Finanzamt eine Aufgabebilanz
Und. Beamtenschweiß, leider auch eine Tatsache:
In unserer ach so supertollen und wunderbaren und anscheinend von allen gewollten volldigitalen Welt finden sich die Wenigsten zurecht - und es gibt zuviele Mitarbeiter auf den Ämtern, die nicht den blassesten Schimmer davon haben, was das Rechenzentrum alles elektronisch wohin versendet!
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Deshalb werde ich heute zusätzlich zu den Einsprüchen die Gewerbeabmeldung per Einschreiben ans FA auf den Weg bringen.Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
Schön wärs, habe letztens von meiner Heimatgemeinde die Info bekommen, dass man sich mit seiner Gewerbean- oder -Abmeldung selber beim FA melden soll. Elektronisch übermitteln könnte die Gemeinde nicht wegen unterschiedlichen Systemen bei FA und Gemeinde und ein zusätzlicher Ausdruck fürs FA sei der Gemeinde zu teuer. Es gebe daher nur einmal im Monat (wenn überhaupt) eine Sammelmeldung per Mail .
Danke.
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Schön wärs, habe letztens von meiner Heimatgemeinde die Info bekommen, dass man sich mit seiner Gewerbean- oder -Abmeldung selber beim FA melden soll. Elektronisch übermitteln könnte die Gemeinde nicht wegen unterschiedlichen Systemen bei FA und Gemeinde und ein zusätzlicher Ausdruck fürs FA sei der Gemeinde zu teuer. Es gebe daher nur einmal im Monat (wenn überhaupt) eine Sammelmeldung per Mail .Zitat von Gast Beitrag anzeigeneine bei der Gemeinde abgegebene Betriebsaufgabeerklärung landet ebenfalls vollautomatisch (digital ?) beim Finanzamt und sollte Ihrem Sachbearbeiter zugänglich sein -
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Das habe ich auch nicht verlangt! Ich bin für eure ganzen Antworten äußerst dankbar und hoffe, dass diese Forumsbeiträge so auch erhalten bleiben.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDavon bin ich ausgegangen. Du hast hier alle Informationen erhalten, die du benötigst, um den Steuerbescheid für 2022 aus der Welt zu schaffen.
Wir werden dir aber hier keinen Einspruch formulieren, das wäre eindeutig verbotene Hilfe in Steuersachen. Schon die bisherige Hilfe ist nah dran.
Nochmals ganz großen Dank an euch alle!!
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Davon bin ich ausgegangen. Du hast hier alle Informationen erhalten, die du benötigst, um den Steuerbescheid für 2022 aus der Welt zu schaffen.Ja, meine Frau besitzt auch eine deutsche Steuer-ID!
Wir werden dir aber hier keinen Einspruch formulieren, das wäre eindeutig verbotene Hilfe in Steuersachen. Schon die bisherige Hilfe ist nah dran.
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Ja, meine Frau besitzt auch eine deutsche Steuer-ID! Das hat auch das Finanzamt im letzten November mitgeteilt beim Steuerklassenwechsel - ich in III und meine Frau in V.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei einem Zuzug im November 2022 muss doch die Ehefrau längst eine persönliche Steuer-ID erhalten haben. Deren Angabe sollte reichen.
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Bei einem Zuzug im November 2022 muss doch die Ehefrau längst eine persönliche Steuer-ID erhalten haben. Deren Angabe sollte reichen.Und vielleicht noch die Heiratsurkunde und die Anmeldebestätigung am gemeinsamen Wohnsitz,
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Gute Idee. Und vielleicht noch die Heiratsurkunde und die Anmeldebestätigung am gemeinsamen Wohnsitz, um alle Zweifel beim FA auszuschließen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte er noch einen von seiner Frau unterschriebenen Dreizeiler mit hochladen, dass sie keine Einzelveranlagung wünscht
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Das würde ich auch nicht machen. Direkt beim Bearbeiter anrufen, ist ohnehin nicht in allen Bundesländern möglich.Von einfach anrufen würde ich in diesem Fall abraten.
Vielleicht sollte er noch einen von seiner Frau unterschriebenen Dreizeiler mit hochladen, dass sie keine Einzelveranlagung wünscht
und ebenfalls die Zusammenveranlagung beantragt. Siehe auch § 26 Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
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