Liebe alle,
ich kümmere mich um die Steuererklärung eines Freundes.
Folgender Sachverhalt:
Steuerpflichtiger wohn in D, unbeschränkt ESt-pflichtig. Er hat zwei Kinder (u18), die in der CH leben.
Er hat kein Kindergeld bezogen. Auch in den Vorjahren nicht.
Der Stpfl. ist geschieden. Die Ex-Frau lebt mit den Kindern in der CH. Sie hat die Schw. Staatsbürgerschaft und bezieht kein Kindergeld in der CH für die Kinder.
Auf dre LSt-Karte des Steuerpfl. ist 1 KFB eingetragen (vermutlich 2 x 0,5)
Frage 1:
Was ist in der Anlage K im Feld "nspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2022" einzutragen, wenn kein Kindergeld bezogen wurde?
Frage 2:
Kann der Steuerpfl. den vollen Kinderfreibetrag (KFB) für beide Kinder, erhöht nach den Schweizer Sätzen erhalten?
Wird dies von Amts wegen vorgenommen, auch wenn auf der LSt-Larte nur 1 KFB eingetragen ist?
Frage 3:
In den Erklärungen der Vorjahre wurde in Anlage K für beide Kinder die vollen Kindergeldbeträge im o.g. Feld eingetragen. Es wurde aber auch in diesen Jahren nie Kindergeld vom Steuerpfl. bezogen und auch die Ex-Frau in der CH hat kein Kindergeld bezogen. In den Bescheiden der Vorjahre steht in den Erläuterungen, die Vergleichsberechnung habe ergeben, dass keine KFB berücksichtigt wurden, weil die notw. steuerliche Freistellung des Existenzminimums bereits durch Anspruch auf Kindergeld erreicht wurde.
Können die bestandskräftigen Bescheide der Vorjahre, soweit nicht verjährt, noch geändert werden, um die KFB in Anspruch zu nehmen?
Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
ich kümmere mich um die Steuererklärung eines Freundes.
Folgender Sachverhalt:
Steuerpflichtiger wohn in D, unbeschränkt ESt-pflichtig. Er hat zwei Kinder (u18), die in der CH leben.
Er hat kein Kindergeld bezogen. Auch in den Vorjahren nicht.
Der Stpfl. ist geschieden. Die Ex-Frau lebt mit den Kindern in der CH. Sie hat die Schw. Staatsbürgerschaft und bezieht kein Kindergeld in der CH für die Kinder.
Auf dre LSt-Karte des Steuerpfl. ist 1 KFB eingetragen (vermutlich 2 x 0,5)
Frage 1:
Was ist in der Anlage K im Feld "nspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2022" einzutragen, wenn kein Kindergeld bezogen wurde?
Frage 2:
Kann der Steuerpfl. den vollen Kinderfreibetrag (KFB) für beide Kinder, erhöht nach den Schweizer Sätzen erhalten?
Wird dies von Amts wegen vorgenommen, auch wenn auf der LSt-Larte nur 1 KFB eingetragen ist?
Frage 3:
In den Erklärungen der Vorjahre wurde in Anlage K für beide Kinder die vollen Kindergeldbeträge im o.g. Feld eingetragen. Es wurde aber auch in diesen Jahren nie Kindergeld vom Steuerpfl. bezogen und auch die Ex-Frau in der CH hat kein Kindergeld bezogen. In den Bescheiden der Vorjahre steht in den Erläuterungen, die Vergleichsberechnung habe ergeben, dass keine KFB berücksichtigt wurden, weil die notw. steuerliche Freistellung des Existenzminimums bereits durch Anspruch auf Kindergeld erreicht wurde.
Können die bestandskräftigen Bescheide der Vorjahre, soweit nicht verjährt, noch geändert werden, um die KFB in Anspruch zu nehmen?
Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
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