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Auslandskinder -wie eintragen für Kinderfreibetrag / Änderung Steuerbescheid

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    Auslandskinder -wie eintragen für Kinderfreibetrag / Änderung Steuerbescheid

    Liebe alle,

    ich kümmere mich um die Steuererklärung eines Freundes.

    Folgender Sachverhalt:
    Steuerpflichtiger wohn in D, unbeschränkt ESt-pflichtig. Er hat zwei Kinder (u18), die in der CH leben.
    Er hat kein Kindergeld bezogen. Auch in den Vorjahren nicht.
    Der Stpfl. ist geschieden. Die Ex-Frau lebt mit den Kindern in der CH. Sie hat die Schw. Staatsbürgerschaft und bezieht kein Kindergeld in der CH für die Kinder.
    Auf dre LSt-Karte des Steuerpfl. ist 1 KFB eingetragen (vermutlich 2 x 0,5)

    Frage 1:
    Was ist in der Anlage K im Feld "nspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2022" einzutragen, wenn kein Kindergeld bezogen wurde?

    Frage 2:
    Kann der Steuerpfl. den vollen Kinderfreibetrag (KFB) für beide Kinder, erhöht nach den Schweizer Sätzen erhalten?
    Wird dies von Amts wegen vorgenommen, auch wenn auf der LSt-Larte nur 1 KFB eingetragen ist?

    Frage 3:
    In den Erklärungen der Vorjahre wurde in Anlage K für beide Kinder die vollen Kindergeldbeträge im o.g. Feld eingetragen. Es wurde aber auch in diesen Jahren nie Kindergeld vom Steuerpfl. bezogen und auch die Ex-Frau in der CH hat kein Kindergeld bezogen. In den Bescheiden der Vorjahre steht in den Erläuterungen, die Vergleichsberechnung habe ergeben, dass keine KFB berücksichtigt wurden, weil die notw. steuerliche Freistellung des Existenzminimums bereits durch Anspruch auf Kindergeld erreicht wurde.

    Können die bestandskräftigen Bescheide der Vorjahre, soweit nicht verjährt, noch geändert werden, um die KFB in Anspruch zu nehmen?

    Danke für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße

    #2
    Hier gibt es gute Erläuterung dazu: https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI9294175.html

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      #3
      Telepeter Danke für den Hinweis! Ich hatte das auch schon gelesen.
      Dort steht: Ein Steuerpflichtiger erhält den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Bedarfsfreibetrag, wenn der andere Elternteil seinen Wohnsitz im Ausland hat und daher nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist.
      Es steht leider nichts dazu drin, wieviel ich bei Anlage K zum Kindergeldbezug eintragen muss. Habe dort jetzt 0 EUR stehen, weil es keinen KiGeld-Bezug gab. Wenn der volle KFB zu gewähren ist für beide Kinder, die im Ausland leben, sind die bisherigen Steuerbescheide dsbzgl. alle falsch.

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        #4
        Es gibt in der Schweiz durchaus vergleichbare Leistungen, nennt sich Kinderzulage oder Ausbildungszulage. M. E. wären die anzugeben, zumindest die Hälfte davon weil insoweit ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen den Eltern besteht. Genau weiß ich das aber nicht.

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          #5
          Die schweizer Kinderzulage bewegt sich größenordnungsmäßig im ähnlichen Bereich wie das deutsche Kindergeld, so dass beim Vergleich von voller Kinderzulage mit vollem Kinderfreibetrag nur bei höheren Einkommen der Kinderfreibetrag günstiger ist. Das ist das was das Finanzamt mit Vergleichsberechnung meint.

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            #6
            Dass Du Dich mit der Hilfe für einen "Freund" wegen unbefugter Hilfe in Steuersachen auf dünnem Eis befindest, solltest Du wissen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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