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Betriebsaufgabe - EÜR

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    Betriebsaufgabe - EÜR

    Hallo, ich habe eine Frage zur Betriebsaufgabe und Abbildung in der EÜR, sind diese Schritte richtig

    1) Teilwert ermitteln, wenn man zB den Computer behält, dann ist dieser Wert in Zeile 18 einzutragen
    2) AFA ermitteln für die Monate bis zur Betriebsaufgabe

    Muss der Restbuchwert in Zeile 45 eingetragen werden?

    Ist es ein Problem, wenn der ermittelte Teilwert niedriger ist, als der Restbuchwert?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Bei einer Betriebsaufgabe ist grundsätzlich eine Aufgabebilanz zu erstellen und keine EÜR.
    Daneben muss der Aufgabegewinn/-Verlust ermittelt werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Vielen Dank für die Information

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        #4
        In einfach gelagerten Fällen gibt sich das Finanzamt auch mit einer EÜR zufrieden, dort ist dann der Übergangsgewinn in Zeile 102 zu erfassen.

        Das muss man mit dem Finanzamt aushandeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es geht um eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und keine doppelte Buchhaltung
          Ich hätte es so verstanden, dass man in Zeile 18 den errechneten Teilwert einträgt, die AFA für die Zeit bis zur Auflösung berechnet und dann in Zeile 45 den Restbuchwert einträgt?

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