Hallo, ich habe eine Frage zur Betriebsaufgabe und Abbildung in der EÜR, sind diese Schritte richtig
1) Teilwert ermitteln, wenn man zB den Computer behält, dann ist dieser Wert in Zeile 18 einzutragen
2) AFA ermitteln für die Monate bis zur Betriebsaufgabe
Muss der Restbuchwert in Zeile 45 eingetragen werden?
Ist es ein Problem, wenn der ermittelte Teilwert niedriger ist, als der Restbuchwert?
Vielen Dank im Voraus!
1) Teilwert ermitteln, wenn man zB den Computer behält, dann ist dieser Wert in Zeile 18 einzutragen
2) AFA ermitteln für die Monate bis zur Betriebsaufgabe
Muss der Restbuchwert in Zeile 45 eingetragen werden?
Ist es ein Problem, wenn der ermittelte Teilwert niedriger ist, als der Restbuchwert?
Vielen Dank im Voraus!
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