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Berücksichtigt das Finanzamt noch nicht freigestellte Beträge?

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    Berücksichtigt das Finanzamt noch nicht freigestellte Beträge?

    Ich werde von einer Bank Zinsen für 2023 erhalten, die von mir keinen Freistellungsauftrag erhalten hat. Die Bank wird also am Jahresende einen Teil ans Finanzamt abführen. Mein Freibetrag für 2023 ist aber noch nicht komplett ausgeschöpft, es sind noch 14€ übrig. Aber über für diesen Kleckerbetrag werde ich auch keinen Freistellungsbetrag erteilen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Hat das Finanzamt Zugriff auf die freigestellten Beträge und wird mir der Rest meines Freibetrages angerechnet?

    #2
    Zitat von Finanzamt-Sponsor Beitrag anzeigen
    Lange Rede, kurzer Sinn: Hat das Finanzamt Zugriff auf die freigestellten Beträge und wird mir der Rest meines Freibetrages angerechnet?
    Der ausgenutzte Freibetrag wird von den Banken an die Finanzverwaltung gemeldet.

    Allerdings wirst du die Anlage Kap schon selbst ausfüllen müssen, wenn du die restlichen 14€ Freibetrag ausschöpfen willst.

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      #3
      Aber über für diesen Kleckerbetrag werde ich auch keinen Freistellungsbetrag erteilen.
      Das ginge m. E. aber schneller als das Ausfüllen der Anlage KAP. Bei unseren Banken kann ich die Freistellungsaufträge online anpassen,

      das dauert je Bank nur eine Minute. Früher habe ich das jährlich im November gemacht, inzwischen passe ich in der Regel bereits Ende Januar an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke Euch

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