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Berücksichtigt das Finanzamt noch nicht freigestellte Beträge?

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    Berücksichtigt das Finanzamt noch nicht freigestellte Beträge?

    Ich werde von einer Bank Zinsen für 2023 erhalten, die von mir keinen Freistellungsauftrag erhalten hat. Die Bank wird also am Jahresende einen Teil ans Finanzamt abführen. Mein Freibetrag für 2023 ist aber noch nicht komplett ausgeschöpft, es sind noch 14€ übrig. Aber über für diesen Kleckerbetrag werde ich auch keinen Freistellungsbetrag erteilen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Hat das Finanzamt Zugriff auf die freigestellten Beträge und wird mir der Rest meines Freibetrages angerechnet?

    #2
    Zitat von Finanzamt-Sponsor Beitrag anzeigen
    Lange Rede, kurzer Sinn: Hat das Finanzamt Zugriff auf die freigestellten Beträge und wird mir der Rest meines Freibetrages angerechnet?
    Der ausgenutzte Freibetrag wird von den Banken an die Finanzverwaltung gemeldet.

    Allerdings wirst du die Anlage Kap schon selbst ausfüllen müssen, wenn du die restlichen 14€ Freibetrag ausschöpfen willst.

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      #3
      Aber über für diesen Kleckerbetrag werde ich auch keinen Freistellungsbetrag erteilen.
      Das ginge m. E. aber schneller als das Ausfüllen der Anlage KAP. Bei unseren Banken kann ich die Freistellungsaufträge online anpassen,

      das dauert je Bank nur eine Minute. Früher habe ich das jährlich im November gemacht, inzwischen passe ich in der Regel bereits Ende Januar an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke Euch

        Kommentar


          #5
          Vllt sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht bei den vielen Beiträgen zu diesem Thema.
          Wollte jetzt auch nicht ein neues Thema aufmachen und versuche es mit diesem Thema, was der Frage meines Anliegens am nächsten kommt.
          Sollte ich doch ein neues Thema eröffnen, bitte um Rückinfo.

          Anliegen:
          =======
          Habe 2 Freistellungsanträge bei 2 inländischen Banken, die entweder nicht ausgeschöpt bzw. etwas überschritten sind.
          Bei weitem aber nicht den Freibetrag für das Jahr 2023 überschreiten.
          Parallel sind Zinserträge bei 2 ausländischen Banken vorhanden, bei denen man keine Freistellungenanträge stellen kann.
          Die Zinsen wurden auch ordnungsgemäß in Zeile 19/KAP eingetragen.

          Was muss ich tun, damit der noch freie Freibetrag auf die Zeile 19 Anwendung findet ?
          U.a. müssen die gesamten Zinsen der beiden inländischen Banken in Zeile 7/KAP eingetragen werden ?
          Und wie wird sicher gestellt, dass auch Zeile 19 Berücksichtigung findet ?

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            #6
            Habe 2 Freistellungsanträge bei 2 inländischen Banken, die entweder nicht ausgeschöpt bzw. etwas überschritten sind.
            Den tatsächlich beanspruchten Freibetrag bei der Bank, die keine Steuern einbehalten hat, trägst du in Zeile 17 ein. Die Kapitalerträge

            der anderen Bank erklärst du in den Zeilen 7 bis 16 und 37ff, deine ausländischen Erträge in Zeile 19 ff. Mehr ist nicht zu tun.

            Ob du den Antrag in Zeile 4 oder 5 stellst, spielt nur dann eine Rolle, wenn deine anderen Einkünfte niedrig sind oder Anspruch auf

            den Altersentlastungsbetrag besteht. Dann ist Zeile 4 ratsam.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke nochmal für die Rückinfo.
              Ganz nebenbei ... ein Normalsterblicher wie ich, muss den Unterschied in KAP zwischen Zeile 16 und 17 nicht verstehen ;-)

              Grund meines Beitrags ist allerdings eine Zusatzfrage bzgl. Berücksichtigung KAP bzw. Freibeträge:
              Muss ich für meinen Partner auch die KAP ausfüllen, wenn keine Freistellungsanträge bei Banken gestellt wurden ?
              Wenn keine KAP für den Partner ausgefüllt wird, wird dann automatisch der komplette Freibetrag von 2000€ (ab Jahr 2023) berücksichtigt,
              weil gemeinsam veranlagt wird ?

              Ergänzung:
              Wenn man wie von Charlie24 im vorherigen Beitrag vorgeht, muss man Zeile 4 oder 5 der KAP ausfüllen.
              Zuletzt geändert von kantare; 25.08.2024, 12:52.

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                #8
                Muss ich für meinen Partner auch die KAP ausfüllen, wenn keine Freistellungsanträge bei Banken gestellt wurden ?
                Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4) müssen bei Zusammenveranlagung sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, auch die des Partners,

                sonst nicht. Da könnte man den eventuell vom Partner tatsächlich beanspruchten Freistellungsbetrag in Zeile 17 der eigenen Anlage KAP mit erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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