Hallo zusammen,
ich bin zum 01.01.2023 von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung gewechselt, da die Umsatzgrenze dafür 2022 entsprechend erreicht wurde.
Rechnungen die ich 2023 erstellt habe und deren Leistungszeitraum allerdings noch 2022 liegt, habe ich noch ohne Umsatzsteuer ausgestellt und eben auch nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Das sollte soweit richtig sein?
Ich habe jetzt noch eine Eingangsrechnung (Telefonrechnung ohne Einzelverbindungskosten) mit dem Leistungszeitraum 08.12.2022-07.01.2023.
Wie sieht es hier dann aus? Kann ich diese Rechnung entsprechend splitten? Also der Zeitraum 08.12.2022-31.12.2022 ist dann nicht vorzugssteuerberechtigt und der Teil 01.01.2023-07.01.2023 ist entsprechend bereits vorzugssteuerberechtigt?
Rechnung: 104,72€/31Leistungstage= 3,37806452€/Tag*7 Tage= 23,65€ vorsteuerabzugsberechtigt?
Danke im Voraus!
ich bin zum 01.01.2023 von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung gewechselt, da die Umsatzgrenze dafür 2022 entsprechend erreicht wurde.
Rechnungen die ich 2023 erstellt habe und deren Leistungszeitraum allerdings noch 2022 liegt, habe ich noch ohne Umsatzsteuer ausgestellt und eben auch nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Das sollte soweit richtig sein?
Ich habe jetzt noch eine Eingangsrechnung (Telefonrechnung ohne Einzelverbindungskosten) mit dem Leistungszeitraum 08.12.2022-07.01.2023.
Wie sieht es hier dann aus? Kann ich diese Rechnung entsprechend splitten? Also der Zeitraum 08.12.2022-31.12.2022 ist dann nicht vorzugssteuerberechtigt und der Teil 01.01.2023-07.01.2023 ist entsprechend bereits vorzugssteuerberechtigt?
Rechnung: 104,72€/31Leistungstage= 3,37806452€/Tag*7 Tage= 23,65€ vorsteuerabzugsberechtigt?
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